(Baumfällungen an der Gärtnerstraße 28)
Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für einen Ausbau des Hauses Gärtnerstraße 28 ist unter den dort lebenden MieterInnen und im umgebenden Quartier große Unruhe entstanden. Bemängelt wurde vor allem, dass Fällgenehmigungen im Blockinnenbereich für mehrere Bäume erteilt wurden. Begründet ist diese Maßnahme laut Verwaltung durch die Notwendigkeit der Errichtung eines Rettungsweges für die Feuerwehr.
Dieser Eingriff in naturschutzrechtliche Belange bewegte die GRÜNE Bezirksfraktion dazu, einige Fragen an die Verwaltung zu richten. Mitterweile haben wir Antworten:
1. Für wie viele Bäume wurde im Zuge des Genehmigungsverfahrens seitens der Verwaltung eine Fällgenehmigung erteilt?
ANTWORT: Am 27.Februar 2013 wurde für 4 Bäume eine Fällgenehmigung erteilt.
2. Wie viele der für eine Fällung genehmigten Bäume wurden bzw. werden noch während der Schonzeit zwischen März und Oktober 2013 geschlagen und wann?
A:Bisher wurden Befreiungen für das Fällen von 3 Bäumen in der Schutzfrist erteilt.
3. Bei Fällungen während der Schonzeit: Wie begründet die Verwaltung die Erteilung von Sondergenehmigungen in der Gärtnerstraße 28?
A: Durch ein tierökologisches Fachgutachten im zeiträumlichen Zusammenhang mit der
Maßnahme (max. 10 Tage vor Beginn der Arbeiten) wurde nachgewiesen, dass keine wild
lebenden Tiere direkt betroffen sind. Insbesondere war darzulegen, dass die Verbotstatbestände nach §39 und §44 BNatSchG nicht berührt werden.“
4. Bei Fällungen während der Schonzeit: Haben Mitarbeiter der Verwaltung vor der Erteilung von Sondergenehmigungen für Fällungen in der Gärtnerstraße 28 eine persönliche Augenscheinnahme der betroffenen Bäume vorgenommen?
Wenn ja: Zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?
Wenn nein: Wie wurde die ökologische Unbedenklichkeit von Fällungen während der Schonzeit nachgewiesen und in wessen Auftrag? Wurde dieser Nachweis aus Sicht der Verwaltung zweifelsfrei und unvoreingenommen geführt?
A: Die Bäume wurden in Augenschein genommen. Es waren keine brütenden Vögel
feststellbar.
Es wurde zusätzlich ein Gutachten von einem staatlich anerkannten Biologen angefordert.
Dieses Gutachten wurde von der Umweltbehörde geprüft und der Fällung auf Grund von
Unbedenklichkeit zugestimmt.
5. Bewohner der Gärtnerstraße 28 befürchten, dass es im Zuge eines geplanten Stellplatzbetriebs im Blockinnenbereich zu einer weiteren Schädigung des dort dann verbleibenden Baumbestands kommen wird. Teilt die Verwaltung diese Befürchtung?
A: Nein
Wenn nein: Hat die Verwaltung zu diesem Thema bereits Bewohner der Gärtnerstraße 28 angehört?
A: Eine Anhörung der Bewohner ist nicht vorgesehen. Einzelne Bewohner haben Akteneinsicht und Auskunft nach dem Hamburger Transparenzgesetz beantragt und erhalten.
Wenn ja: Wie lässt sich aus Sicht der Verwaltung sicherstellen, dass nicht weitere Bäume Schaden nehmen?
A: Enrfällt
6. Wie viele Stellplätze plant der Vorhabenträger nach Kenntnis der Verwaltung?
A: 4 Stellplätze vorhanden plus 16 Stellplätze.
7. Wie viele zusätzliche Stellplätze schreibt die Hamburger Bauordnung für den Ausbau in der Gärtnerstraße 28 nach Auffassung der Verwaltung vor?
A: 4 Stellplätze.
8. Soweit mehr als die vorgeschriebene Zahl von Stellplätzen vorgesehen sind: Wie beurteilt die Verwaltung die Abwägung zwischen zusätzlichen Stellplätzen und schützenswerten Bäumen bzw. Stadtgrün?
A: Für die Herstellung von zusätzlichen Stellplätzen dürfen grundsätzlich keine geschützten
Bäume gefällt werden.
Nach bisherigem Kenntnisstand wird es keine weitere Fällgenehmigung geben.
9. Stimmt es, dass die Notwendigkeit einer Zufahrt für Hubrettungsfahrzeuge nachträglich in den Plänen und Genehmigungen ergänzt wurde, und zwar nachdem bereits einzelne Fällgenehmigungen erteilt wurden?
Wenn ja: Wie viele Fällgenehmigungen wurden erteilt, bevor formal die Notwendigkeit eines Rettungsweges festgestellt wurde? Und wie begründet sich dieses Verfahren?
A: Die Fällgenehmigung für 4 Bäume wurde von der zust. Fachabteilung vor dem Erteilen einer Baugenehmigung erteilt. Dies wurde möglich, da nach Rücksprache mit dem damaligen
Sachbearbeiter die Erteilung der Baugenehmigung unmittelbar bevor stand.
10. Wurden im Zuge des Genehmigungsverfahrens andere Lösungen für die Errichtung eines Rettungsweges seitens der Verwaltung geprüft?
Wenn ja: Welche Lösungen und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Warum nicht?
A: Das Herstellen einer Feuerwehrzufahrt und damit die Anleiterbarkeit von Fenstern gehört zu der üblichen Lösung.
Als Alternative wurde intern die Rettung durch Spindeltreppen geprüft. Das Erstellen von ca.
7 Spindeltreppen wurde aus gestalterischen und Kostengründen jedoch verworfen.
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