BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Eimsbüttel

22-0542 Verkehrsversuche für temporäre Schulstraßen im Bezirk Eimsbüttel starten

Erfolgreiche Projekte in Paris und Wien zeigen uns neue Wege zur Förderung einer sicheren und aktiven Mobilität von Kindern. So genannte temporäre Schulstraßen schaffen die Möglichkeit, Schüler:innen zu den An- und Abfahrtszeiten einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Auch in Deutschland gibt es bereits erste Verkehrsversuche in diese Richtung. Die Stadt Köln startete 2023 ein einjähriges Schulstraßen-Pilotprojekt an vier Schulen. Mehrere Städte folgten dem Kölner Beispiel, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Erste Ergebnisse liefern ein sehr positives Feedback und zeigen einen deutlich höheren Anteil an Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad bzw. Tretroller zur Schule kommen, sowie eine deutliche Verbesserung der Schulwegsicherheit.

Mit der Drucksache 22/16066 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg wurde der Hamburger Senat ersucht, im Rahmen von anlassbezogenen Ortsterminen und Überprüfungen der Verkehrsabläufe vor Schulstandorten neue Möglichkeiten der Schulwegsicherung zu prüfen. Im Zuge dessen sollen unter anderem auch Schulstandorte ausgewählt werden, vor denen die Einrichtung einer Schulstraße sinnvoll ist. Die Bezirksversammlungen sollen in den Auswahlprozess einbezogen werden.

Vor diesem Hintergrund wurde auch im Bezirk Eimsbüttel der Anstoß gegeben, Schulweg-Pilotprojekte an einzelnen geeigneten Schulen zu initiieren. Ideal wäre es hierbei mit Schulen zu beginnen, die bereits proaktiv auf die Bezirksverwaltung zugekommen sind bzw. mit Schulstandorten, bei denen dem Bezirksamt ein hoher Handlungsdruck bekannt ist.

Um eine Schulstraße einzurichten, werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule oder Kindertagesstätte (mindestens 100 m vor und nach einem Eingang) für den motorisierten Verkehr gesperrt - und damit gleichzeitig die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung ist in der Regel zeitlich auf eine halbe bis eine Stunde zu Schulbeginn und Schulende begrenzt. Zum Beispiel montags bis freitags (mit Ausnahme der Schulferienzeiten) von 7.45 bis 8.15 Uhr morgens und von 12.45 bis 13.15 Uhr mittags, bei Ganztagsschulen angepasst auch nachmittags (je nach üblichem Unterrichtsende). Eine solche Teilumwidmung muss straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden und eignet sich nicht für jeden Standort, daher müssen die Standorte für das Pilotprojekt vorab sorgfältig ausgewählt werden. Außerdem sollen Stakeholder wie die Schulleitung, der Elternrat, der Schüler*innenrat sowie Anwohnende proaktiv in die Entscheidung eingebunden werden.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Behörde für Inneres und Sport in Verbindung zu setzen und diese zu bitten, die Kriterien und Vorgaben sowie etwaige Erfahrungswerte über eine Anordnungsfähigkeit für Schulstraßen der Bezirksversammlung möglichst bis zum April 2025 schriftlich mitzuteilen.
     
  2.  Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,
    1. durch eine Vorprüfung auf Grundlage von Erfahrungen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) und bereits bekannten Rahmenbedingungen aus Modellprojekten in anderen Städten Vorschläge für Schulstraßen-Standorte zu erarbeiten und nicht auf die Kriterien und Vorgaben der Fachbehörde zu warten. Ein Abgleich der vorgeschlagenen Standorte mit den finalen Kriterien und Vorgaben der Fachbehörde kann auch im Verfahren noch vorgenommen werden.
    2. Gespräche mit Schulleitungen, Elternvertretungen, Schüler*innenvertretungen und Anwohnenden in Frage kommender Schulen zu führen.
    3. auf dieser Grundlage mindestens drei Schulstandorte pro Regionalbereich im Ausschuss für Mobilität vorzuschlagen und vorzustellen. Es sollen neben Grundschulen und Kitas auch weiterführende Schulen in Betracht gezogen werden. Dabei sollen die Vor- und Nachteile der ausgewählten Standorte dargestellt werden. Im Anschluss soll im Ausschuss für Mobilität entschieden werden, mit welchen Standorten, mindestens jeweils einer pro Regionalbereich, das Pilotprojekt geplant werden soll.
    4. die Regionalbereiche eng in die Planung mit einzubinden.
    5. im Anschluss an diese Planungen die Pilotprojekte, unter Berücksichtigung der Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zu den Verkehrsversuchen angesichts der Teilumwidmung temporärer Schulstraßen, im Ausschuss für Mobilität final vorzustellen und daraufhin mit der Umsetzung zu starten.
    6. nach Ende der Verkehrsversuche die Ergebnisse zusammen mit der jeweiligen Schulleitung, dem Elternrat, dem Schüler*innenrat und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu bewerten, um festzulegen ob die Verkehrsversuche verstetigt, angepasst oder verworfen werden.

 

Robert Klein, Rita Wolf, Kathrin Warnecke, Lena Schwarzer und GRÜNE-Bezirksfraktion
Koorosh Armi, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

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