Soziale Erhaltungsverordnung für die Stadtteile Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen auf dem Weg in den Senat

In seiner Sitzung vom 15.12.2015 hat der Stadtplanungsausschuss Eimsbüttel mit einer Empfehlung an die Bezirksversammlung einen wichtigen Schritt zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen unternommen.

15.12.15 –

PRESSEMITTEILUNG DER GRÜNEN FRAKTION EIMSBÜTTEL

Bereits 2012 forderten SPD und GRÜNE auf Initiative der GRÜNEN Fraktion die zuständige Stelle im Bezirksamt auf, eine Vorprüfung zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für geeignete Gebiete in den Stadtteilen Hoheluft-West, Eimsbüttel und Stellingen vorzunehmen. Zur Durchführung der Prüfung stellte die Bezirksversammlung die notwendigen 15.000 € aus Sondermitteln zur Verfügung. Die GRÜNE Fraktion hat diese Prüfungen angeschoben und auch immer wieder im laufenden Prozess nachgehakt.
Das Bezirksamt legte im Stadtplanungsausschuss dar, dass es erhebliche Mietpreissteigerungen in den betroffenen Gebieten gibt. Die Beantragung von sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigungen als Grundlage zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hat ebenfalls deutlich zugenommen. Das externe Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ausreichende Indizien für die Anwendungsvoraussetzungen für die soziale Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB gegeben sind. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird nun gebeten, eine Senatsdrucksache zu erstellen.
Die GRÜNEN begrüßen die Prüfungsergebnisse, die eine um fangreiche Ausweisung möglicher Gebiete für Soziale Erhaltensverordnungen umfasst.
Soziale Erhaltungsverordnungen können Mieter*innen in einem ausgewiesenen Gebiet vor Verdrängung schützen, wenn Mietpreissteigerungen und Verkäufe durch Luxusmodernisierungen und Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen drohen. Notwendige Sanierungen und Modernisierungen zur Substanzerhaltung werden aber weiterhin zulässig sein. In Einzelfällen könnte die Stadt Hamburg auch die Ausübung eines Vorkaufsrechtes prüfen.

Dazu Volker Bulla, Fraktionsvorsitzender und Sprecher des Ausschusses für Stadtplanung: "Die vorhandenen Verdrängungseffekte sollen verringert werden. Die soziale Erhaltungsverordnung ist dabei ein wichtiger Schritt. Neben dem Neubau von bezahlbaren Wohnungen, ist es ebenso notwendig, öffentlich geförderten Wohnungsbau im Bestand zu sichern. Um den Charakter des Generalsviertels zu erhalten, reicht eine Erhaltungsverordnung für die Fassaden und Gebäudestruktur nicht aus, es müssen vielmehr die sozialen Strukturen gesichert werden. Jetzt ist der Senat gefordert die soziale Erhaltungsverordnung möglichst zeitnah zu beschließen."  

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