Die Kreismitgliederversammlung:
- besteht aus den Mitgliedern des Kreisverbandes,
- ist das oberste Gremium im Kreisverband,
- beschließt über wichtige politische Entscheidungen,
- wählt die Mitglieder des Kreisvorstandes,
- wählt Kandidat*innen für politische Mandate auf kommunaler, landespolitischer und bundespolitischer Ebene.