AfD-Verbot jetzt?

30.01.24 –

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist der oberste Grundsatz unserer Verfassung. Eine breitere Öffentlichkeit hat jetzt durch die CORRECTIV-Recherchen erfahren, dass es in weiten Teilen der AfD Pläne gibt, Millionen von Menschen zu deportieren. Alle, die einen Migrationshintergrund haben, und alle, die sich dem entgegenstellen, sollen nach dieser Auffassung aus dem Land vertrieben werden. Viele fragen sich deshalb: Ist das nicht ein Fall für ein Parteiverbot? Unser Bundestagsabgeordneter Till Steffen erklärt den Weg dahin sowie die Hürden und Voraussetzungen. 

Die Möglichkeit, Parteien zu verbieten, haben wir in Deutschland aus den Erfahrungen der NS-Zeit geschaffen. Wir haben gesehen, dass es mit Mitteln der Demokratie seinerzeit der NSDAP gelungen ist, an die Macht zu kommen und, einmal an der Macht, alle anderen Parteien zu verbieten und entsprechend politische Gegner zu unterdrücken. Da haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes gesagt: Das soll nicht noch einmal passieren. Es soll deswegen die Möglichkeit geben, eine Partei zu verbieten, die darauf aus ist, die Demokratie abzuschaffen, selbst wenn sie das mit Mitteln der Demokratie tut. 

Ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Damit es zu einem solchen Verfahren kommt, braucht es einen Antrag. Einen solchen Antrag können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Dann prüft das Bundesverfassungsgericht, und nach allgemeiner Erfahrung dauert ein solches Verfahren dann noch einmal mindestens zwei Jahre, bis eine Entscheidung durch das Gericht ergangen ist. Es ist nicht leicht, ein Verbotsverfahren erfolgreich durchzubringen, weil es nachgewiesen werden muss, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, dass sie das auch in aggressiv kämpferischer Weise tut. 

Bei der AfD sehen wir jetzt, dass die Vorstellung, dass man großangelegte Deportationen veranlasst, tatsächlich Kern der Überzeugung des Flügels, - also des Teils der Partei, der Björn Höcke angehört - mittlerweile mehrheitsfähig ist. Auch der Spitzenkandidat für die Europawahl gehört diesem Teil der Partei an. Das heißt, diese Ansicht ist schon weit verbreitet. Aber man muss eben ganz klar im Einzelnen zurechnen können, dass diese Überzeugung tatsächlich die Auffassung der Partei ist. Und das bedarf sehr genauer Begutachtung, sehr genauer Nachweise. Und deswegen ist das nicht ganz einfach. Es ist eher eine sehr aufwendige Angelegenheit. 

Trotzdem finde ich, dass wir die Sache angehen sollten. Es sollte zumindest zügig systematisch mit der Materialsammlung begonnen werden, um einen Antrag vorzubereiten. Dafür setze ich mich ein. 

Das Verbot einer Partei ist die eine Möglichkeit. Es gibt auch andere Maßnahmen, die jetzt auch gerade sehr viel diskutiert werden. Zum Beispiel wird die Möglichkeit diskutiert, ein politisches Betätigungsverbot auszusprechen. Das ist jetzt sehr populär im Hinblick auf die Person von Björn Höcke. Dazu muss man sagen, dass dieses Verfahren ähnlich aufwendig ist wie das Parteiverbotsverfahren. Es ist das gleiche Verfahren. Hier können der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung einen Antrag stellen. Bislang ist das Verfahren noch nie erfolgreich durchgeführt worden. Deswegen ist es nicht das einfachere Verfahren– eher das schwierigere. Und es stellt sich die Frage: Ist es tatsächlich nur die eine Person oder ist es nicht eine ganze Bewegung oder jedenfalls ein großer Teil innerhalb dieser AfD? Meines Erachtens eher letzteres.

Mehr zu dem Thema "Demokratie in Gefahr" Klare Kante gegen extreme Recht!" am 14.2.204, 19 Uhr bei Speakers' Corner vom Kreisverband Eimsbüttel, Methfesselstrasse 38.

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