Was tun gegen den Mietenwahn?

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, kriegt es besonders deutlich zu spüren: Für eine einigermaßen akzeptable Wohnung muss man tief in die Tasche greifen. Immer tiefer, wie der im Dezember 2021 veröffentlichte neue Mietenspiegel zeigt. Binnen zwei Jahren sind die Mieten um 7,3 % gestiegen. Was die GRÜNEN im Bundestag tun, um den Anstieg der Mieten zu stoppen, könnt ihr im folgenden Artikel lesen.

02.03.22 –

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, kriegt es besonders deutlich zu spüren: Für eine einigermaßen akzeptable Wohnung muss man tief in die Tasche greifen. Immer tiefer, wie der im Dezember 2021 veröffentlichte neue Mietenspiegel zeigt. Binnen zwei Jahren sind die Mieten um 7,3 % gestiegen. Was die GRÜNEN im Bundestag tun, um den Anstieg der Mieten zu stoppen, könnt ihr im folgenden Artikel lesen.

 

Gerade bei vergleichsweise günstigen Wohnungen gab es besonders heftige Anstiege. So etwa bei den zwischen 1948 und 1960 gebauten Wohnungen, die 30 Prozent des Hamburger Mietmarktes ausmachen. Kleine Wohnungen in dem Bereich wurden um 10,6 Prozent teurer (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Zehntausende-Mieterhoehungen-verschickt,mietenspiegel154.html).

Betroffen davon sind auch Mieter*innen, die schon lange in ihren Wohnungen wohnen. Der Mietenspiegel bildet zwar zunächst nur die Entwicklung der Mietverträge ab, die neu geschlossen wurden oder bei denen es eine Mieterhöhung gab, er ist aber die Grundlage für die Mieterhöhungen bei Bestandsverträgen.

Was sich an dieser Entwicklung auch zeigt: Das alte SPD-Motto „Bauen, bauen, bauen!“ reicht nicht aus. Wir brauchen zwar auch zusätzlichen Wohnraum. Es braucht aber auch andere Instrumente, um die Mieten einzudämmen. In der Hamburger Politik macht sich zunehmend Ratlosigkeit breit. Weil die Stadt nur begrenzt andere Instrumente hat, wird jetzt auf den Bund geschaut (https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article234554667/wohnen-hamburg-wie-die-mietenpolitik-zu-scheitern-droht.html).

Wir sagen schon lange, dass der Bund hier mehr machen muss. Und deswegen sind wir im Rahmen unserer Regierungsbeteiligung in der Pflicht, das jetzt auch durchzusetzen. Das ist zusammen mit der FDP kein Spaziergang. Und auch bei der SPD gibt es viele – den Bundeskanzler eingeschlossen -, die sich vor zu strikten Maßnahmen gegenüber Vermieter*innen scheuen. Dahinter steht die Überzeugung, dass nur ausreichende Renditen viele neue Wohnungen garantieren. Dass das aber nicht aufgeht, zeigt ja die Entwicklung in Hamburg. Jetzt mal ganz davon abgesehen, dass Flächen endlich sind und die heute für teures Wohnen zur Verfügung gestellte Flächen morgen nicht mehr für Sozialwohnungen zur Verfügung steht.

Trotz dieser nicht leichten Rahmenbedingungen ist es gelungen, einige sehr wirksame Erleichterungen für Mieter*innen zu vereinbaren. Der klarste Punkt ist die Absenkung der Kappungsgrenze. Die Kappungsgrenze beschränkt die Möglichkeit der Mieterhöhung bei einem Bestandsvertrag binnen drei Jahren bislang auf insgesamt 15 %. Diese Grenze senken wir ab auf 11 %. Das ist besonders wichtig für Mieten, die deutlich unter dem Mietenspiegel liegen. Eine Absenkung der Kappungsgrenze hat zugleich eine dämpfende Wirkung auf künftige Mietenspiegel. Diese Änderung soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.

Sehr wichtig ist auch die Verlängerung der Mietpreisbremse. Die kommt bei Neuvermietungen zum Tragen. Nach der Vereinbarung soll sie bis zum Jahr 2029 gelten.

Der Bund wird auch viel tun, damit mehr günstige Wohnungen geschaffen werden. Wir führen eine neue Wohngemeinnützigkeit ein und wollen es schaffen, dass wir 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr bauen. Das ist Wohnungsbau, der direkt dort ankommt, wo die größten Schwierigkeiten liegen.

Am Ringen sind wir noch bei der Frage einer Neuregelung für ein Vorkaufsrecht für Milieuschutzgebiete. Dieses Instrument hatte sich in den letzten Jahren sehr bewährt, um in besonders nachgefragten Quartieren einer Verdrängung der angestammten Bewohner*innenschaft entgegen zu wirken. Es kam immer dann zum Tragen, wenn es Hinweise darauf gab, dass ein Wohngebäude zu spekulativen Zwecken verkauft werden sollte. Dadurch erwarb die Kommune stattdessen Eigentum und konnte die Immobilie sodann einer sozial verträglichen Nutzung zuführen. Hiergegen wurde geklagt und es wurden abschließend Kriterien aufgestellt, die die Regelung praktisch unanwendbar machen. Wir wollen hier eine gesetzliche Neuregelung, die dieses sinnvolle Instrument wieder nutzbar macht.

Ein aktuell sehr wichtiger Punkt ist schließlich die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter. Der kann bislang vollständig an die Mieter*innen weitergegeben werden. Das ist aber nicht fair und auch nicht sinnvoll. Sie haben es ja eben nicht in der Hand, mit welcher Methode geheizt wird und wie gut das Gebäude gedämmt ist. Deswegen verhandeln wir gegenwärtig ein Modell, nach dem die Umlage gestaffelt nach Gebäudeklassen erfolgen soll: Ein Vermieter, der auf dem Stand der Technik ist, kann dann einen höheren Anteil umlegen als einer, bei dem das Gebäude an allen Ecken Wärme verliert.

Ihr seht: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Es müssen viele Stellschrauben bewegt werden, um der Mietenexplosion entgegenzuwirken. Wir können aber mit diesen vielen einzelnen Schritten weit mehr für Mieterinnen und Mieter tun, als dies in den Jahren der Groko der Fall war. Ich bleibe an dem Thema dran!

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Kreisverband | Wohnungsbau

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