BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Eimsbüttel

GRÜNE Bezirksfraktion unterstützt die Fertigstellung der Stadtraumerneuerung Osterstraße/ Abschnitt Heußweg mit Sondermitteln

Pressemitteilung | Hamburg, 25.November 2016 Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Fertigstellung der Stadtraumerneuerung Osterstraße/ Abschnitt Heußweg mit Sondermitteln

25.11.16 –

Die Umsetzung des Eimsbütteler Fahrradroutenkonzeptes in der Osterstraße im Zuge einer Stadtraumerneuerung ist bereits weit fortgeschritten. Gehwege wurden verbreitert, Kreu­zun­gen verengt, der Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt und leichte und ansehnliche Straßen­querungen geschaffen. Die Umbaumaßnahmen sollen im Spätsommer 2017 fertiggestellt werden. Schon jetzt wird die Stadtraum­erneue­rung vielfach gelobt.

„Schon bei der Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Baumaßnahmen an der Osterstraße wurde deutlich, dass viele Menschen sich eine Einbeziehung des Heußwegs in die Umgestaltung wünschen“, sagt Fabian Klabunde, Verkehrspolitischer Sprecher der GÜNEN Bezirksfraktion. „Ins­beson­dere in dem Abschnitt des Heußwegs von der Osterstraße bis zur Einmündung Stellinger Weg sind sehr viele Fußgänger*innen unterwegs, nicht zuletzt Schul- und Kindergarten­kinder. Es kommt immer wieder zu Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen“. Das Bezirksamt und die beteiligten Planungsbüros haben diesen Abschnitt daher in die Überplanung einbezogen, auch wenn die Finanz­­mittel dafür nicht vorgesehen waren.

Einen Großteil der auf € 725.000,– geschätzten Kosten für die Baumaßnahme kann das Bezirksamt mit der Rahmenzuweisung Grundinstandsetzung/Neu-, Um- und Aus­bau von Straßen zur Verfügung stellen. Lisa Kern, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Bezirksfraktion: „Der Umbau der Osterstraße ist ein großes Projekt und wir sind sehr zufrieden mit der erfolgreichen Umsetzung. Um die Maßnahme unmittelbar im Zuge der Bau­arbeiten umsetzen zu können und eine spätere erneute Belastung der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden zu vermeiden, stellen wir die übrige Summe bis zu einer Höhe von maximal € 150.000,– aus BV-Sondermitteln zur Verfügung“.

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