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31.08.23 –
Ein Beitrag von unserem Eimsbütteler Bundestagsabgeordneten Till Steffen.
Das bisherige Cannabisverbot ist gescheitert. Statt den Konsum einzudämmen ist dieser immer weiter angestiegen. Seit 2008 hat sich der jährliche Cannabisgebrauch bei jungen Erwachsenen verdoppelt. Der illegale Schwarzmarkt floriert und wächst. Dort betreiben kriminelle Dealer ihr Geschäft. Jugend- und Gesundheitsschutz gelten hier nicht. Auf dem Schwarzmarkt verkaufte Cannabisprodukte sind häufig verunreinigt und mit schädlichen Zusatzstoffen wie zum Beispiel Glas oder Blei gestreckt. Daher ist es eine gute Nachricht, dass das Bundeskabinett am 16.08. den Entwurf des Konsumcannabisgesetzes beschlossen hat. Mehr dazu hier in einem Beitrag unseres Bundestagsabgeordneten Till Steffen.
Eigenanbau und Clubs
Zu den wesentlichen Regelungen des Entwurfs gehört, dass erwachsene Menschen künftig straffrei bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau anbauen dürfen. Noch laufende Strafverfahren werden beendet. Ältere Verurteilungen aufgrund von Cannabisbesitz können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Nichtkommerzielle Anbauvereinigungen (Clubs) sollen künftig Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Auch Samen und Pflanzen dürfen dann an Mitglieder abgegeben werden. Für die Abgabe gelten Höchstgrenzen von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für Erwachsene unter 21 Jahren gelten abgesenkte THC-Grenzen und Abgabemengen. Es dürfen nur volljährige Menschen Mitglied dieser Clubs werden und Clubs dürfen nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zu Kinder-, Jugend- und Sporteinrichtungen errichtet werden.
Auf der Webseite des Hamburger Abendblatts findet sich eine interaktive Karte interaktiv.abendblatt.de/cannabis-legalisierung-kiffen-karte/ , in die man einen individuellen Standort eingeben kann, und die einem dann anzeigt, wo man mit den vorgesehenen Abstandsregelungen zukünftig in der Öffentlichkeit kiffen darf. Das sieht bei Eingabe von „Eimsbüttel“ tatsächlich nicht gut aus: Als zulässige Plätze verbleiben da in Hamburg insbesondere viele Wasserflächen, so dass sich vielleicht tatsächlich zukünftig Cannabisgenussbootsfahrten anbieten. Für die Flächen um den Bundestag sieht es da (mangels Schulen in der Nähe) schon günstiger aus…
Wir werden in den Verhandlungen mit SPD und FDP daher nun insbesondere darauf achten müssen, dass wir keine unsinnige Bürokratie und unnötigen Hürden für Cannabisclubs errichten: Das betrifft Abstandsregelungen, Konsumverbote in der Öffentlichkeit und das Verbot, in den Cannabisclubs auch zu konsumieren.
Aber insgesamt geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung: Verbraucher-, Gesundheits- und Jugendschutz werden streng kontrolliert. Erwachsene Konsument*innen erhalten durch die Clubs eine legale Alternative zum Schwarzmarkt. Die Prävention wird durch Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen selbst gestärkt. Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
Modellprojekte zur Abgabe in Fachgeschäften
Unser Ziel ist es, einen legalen und streng kontrollierten Markt für Cannabis zu schaffen und auf diese Weise den Jugend- und Gesundheitsschutz zu stärken und den illegalen Schwarzmarkt einzudämmen. Im Koalitionsvertrag hatten wir hierzu die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Fachgeschäften mit SPD und FDP verabredet. Die vollständige Realisierung einer solchen kommerziellen Abgabemöglichkeit ist mit Blick auf mögliche europarechtliche Hürden nur auf längere Sicht umsetzbar. Daher hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, zweistufig vorzugehen, und zunächst in einer ersten Säule den privaten Besitz und Anbau zu entkriminalisieren und die nichtkommerzielle Abgabe von Cannabis an Erwachsene durch sogenannte Cannabis-Clubs zu ermöglichen. Das Konsumcannabisgesetz soll bis Ende 2023 im Bundestag verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten. Nach vier Jahren soll es dann auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden.
In einem zweiten Schritt soll die Abgabe durch kommerzielle Fachgeschäfte zunächst in regionalen und zeitlich befristeten Modellprojekten erprobt werden. Durch die Bundesregierung soll daher zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem wissenschaftlich begleitete regionale Modellprojekte zur kommerziellen Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften ermöglicht werden.
Die von konservativer Seite vorgetragenen Argumente gegen eine moderne Drogenpolitik sind aus der Zeit gefallen und längst widerlegt. Cannabis ist gewiss keine harmlose Substanz, aber eine realitätstaugliche und ehrlichere Cannabispolitik verschafft der Prävention mehr Glaubwürdigkeit und kann so den riskanten Gebrauch von Cannabis reduzieren helfen.
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