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29.07.22 –
Im vergangenen Monat trafen sich die Verbraucherschutzminister:innen der Länder in Weimar, um neue Verbesserungen im Verbraucherschutz anzustoßen. Mit dabei war auch die Hamburger Justizsenatorin Anna Galina von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hier berichtet sie von dem Treffen und ihren Forderungen.
Mitte Juni waren wir in Weimar. Dort trafen sich die Verbraucherschutzminister:innen. Wir hatten mehrere Initiativen dabei, die das Leben der Menschen besser, günstiger, sicherer machen sollen. Alle unsere Vorschläge waren erfolgreich.
Natürlich war der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ein Thema. Dieser Krieg bringt in erster Linie unendliches Leid für die Menschen in der Ukraine, er macht aber auch das Leben hier bei uns in Deutschland teurer. Das merken wir gerade auch beim Einkaufen. Die Verbraucher:innenpreise sind deutlich gestiegen. Es war und ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, die Verbraucher:innen weiter zu entlasten – angemessen und wirksam in einem Bereich, der jede:n von uns betrifft und Menschen mit geringem Einkommen besonders stark: Lebensmittel.
Eine ausgewogene Ernährung darf nicht an den Kosten scheitern. Deshalb haben wir auf Initiative Hamburgs eine komplette oder teilweise Abschaffung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel vorgeschlagen angesichts der steigenden Lebensmittelpreise. Welche dies sein sollen, das soll sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Klar ist: Im Mittelpunkt stehen Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte. Wir müssen die Lebensmittelpreise stabilisieren und die Steigerungen eindämmen. Dem Bund haben wir aufgegeben, gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Entlastungen auch bei den Menschen ankommen.
Wir haben uns in Weimar auch erfolgreich eingesetzt für mehr Transparenz bei Apps und einen besseren Schutz vor Abofallen. Das betrifft vor allem Spiele für Smartphone oder Tablet, die ja auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt sind. Der Download dieser Spiele geht oft kostenlos. Dann kann es aber teuer werden.
Wir wollen deshalb, dass der Schutz beim Bezahlen innerhalb von Apps, also den In-App-Käufen, erhöht wird. Möglich wäre die verpflichtende Weiterleitung zu einer Bezahlseite, auf der der Kauf bestätigt werden muss. Auch ein Verbot von "Lootboxen" oder eine Deckelung der Kaufsumme wie im klassischen Glücksspiel sind denkbar. Der Bund ist jetzt am Zug.
Die zweite Initiative befasst sich mit dem Bezahlen über die Mobilfunkrechnung. Stichwort Drittanbietersperre: Die Abbuchungen von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung sollten bei Vertragsabschluss standardmäßig ausgeschlossen sein. Das soll nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:innen gehen und idealerweise auch auswählbar für einzelne Services.
Politik für Verbraucher:innen machen, das heißt vor allem, immer den Blick auf aktuelle Entwicklungen und vor allem Fehlentwicklungen zu haben, also nah an den Problemen und Sorgen der Verbraucher:innen zu sein. Eine Sache, die uns dabei untergekommen ist, ist der Betrug mit angeblichen Behördendienstleistungen. Das nehmen wir als Behörde auch persönlich.
Denn wir wollen ja gerade, dass Behördendienstleistungen digitaler werden und dass die Bürger:innen einfacher, schneller und bequemer übers Internet zu diesen Dienstleistungen kommen. Nun stellen Betrüger:innen Fake-Angebote ins Netz. Verbraucher:innen, die im Internet zum Beispiel Geburtsurkunden oder Grundbuchauszüge beantragen wollen, werden mit fragwürdigen Lock-Angeboten getäuscht. Statt der Dokumente erhalten die Nutzer:innen etwa nur Anleitungen. Das kostet Geld und Nerven – und schadet dem Vertrauen in digitale behördliche Dienstleistungen. Um die Menschen besser vor dieser Abzocke zu schützen, fordern die Länder auf Initiative Hamburgs eine zentrale Strategie des Bundes.
Wir haben auf der Konferenz außerdem erfolgreich dafür geworben, dass die Rechte der Verbraucher:innen im Bankensektor gestärkt werden. Gehört nicht gerade zu Bankgeschäften Vertrauen und Ehrlichkeit? Leider müssen wir feststellen, dass Kund:innen bei Bankdienstleistungen immer wieder die eine oder andere böse Überraschung erleben: unwirksame Zinsanpassungsklauseln, hohe Kontoführungsgebühren, die Erhöhung der Kontoführungsgebühren ohne Einwilligung – und dann ist da noch das Thema Negativzinsen. Bei den Verbraucherzentralen und der BaFin sammeln sich die Beschwerden. Dabei gibt es schon entsprechende Urteile zugunsten von Kund:innen. Es besteht also dringend weiterer politischer Handlungsbedarf.
Wir fordern den Bund deshalb auf zu prüfen, wie das Recht für Zahlungsdienstleistungen angepasst werden könnte. Zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte müssen an die Kund:innen zurückgehen. Der Bund sollte außerdem prüfen, wie die Mindeststandards im Bankgebührenrecht verbessert werden können – in Form von standardisierten Vorgaben zur Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und leichteren Auffindbarkeit der Informationen für alle Bankdienstleistungen.
Wir müssen nachhaltiger werden, und hier kann und muss auch die Verbraucherschutzpolitik einen noch größeren Beitrag leisten. Die Konferenz hat deshalb eine Initiative aus Hamburg zur digitalen Nachhaltigkeit beschlossen. Der Bund soll die von den Vereinten Nationalen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele stärker im Bereich der Digitalisierung voranbringen. Hier geht es beispielsweise um die Reparierbarkeit von digitalen Geräten, die längere Nutzbarkeit durch langfristige Softwareupdates oder das Prinzip der Datensparsamkeit, um Energie für Speicherkapazitäten zu sparen.
Die Konferenz zeigt, wie vielfältig Politik für Verbraucher:innen ist. Ich bin überzeugt, dass Transparenz, bessere Information und faire Regeln der Schlüssel sind, damit Verbraucher:innen die für sie besten Entscheidungen treffen können. Und mit der Verbraucherzentrale Hamburg haben wir eine starke Partnerin an unserer Seite. Wir haben noch einiges vor, um den Verbraucher:innenschutz weiter voranzubringen. Auch für eure Erfahrungen und Anregungen bin ich dabei natürlich immer offen.
Foto © Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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