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Die Fachanweisung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nebst Gebühr zur anteiligen Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes ist am 15. Februar 2023 in Kraft getreten. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat in Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) und den Bezirksämtern damit eine Regelung erarbeitet, die gesamtstädtisch einheitlich vorgibt, ob und wie eine anteilige Nutzung öffentlicher Spielplätze durch Kitas möglich ist, wenn diese über kein eigenes oder nur ein nicht ausreichend großes Außengelände verfügen. Diese Fachanweisung dient jetzt den Bezirksämtern als Handlungsgrundlage um Kitas genehmigen zu können, die keine eigene Außenfläche nachweisen können.
Gleichzeitig gibt es immer wieder Berichte in den Medien über Beschwerden der betroffenen Kitas über vermeintliche Ungerechtigkeiten bei der Anwendung der Fachanweisung.
Petitum/Beschluss
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Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten in eine der nächsten Sitzungen des SR eine Referentin oder einen Referenten des zuständigen Fachamtes zu entsenden, der/die über die Grundlage und Anwendung der Fachanweisung und die angewendeten Kriterien bei dem Erlass der Sondernutzungserlaubnis und Gebührenfestsetzung Auskunft erteilt.
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