
10.01.25 –
Aktuell beschäftigt uns ein Gesetz über die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper: Paragraf 218 des Strafgesetzbuches. Er deklariert Schwangerschaftsabbrüche als Verbrechen. Er ist ein Relikt vergangener Zeiten und hat nichts in unserem Strafrecht verloren. Diese Regelung gehört abgeschafft. Was wir stattdessen brauchen, ist eine Regelung, die Frauen unterstützt, Beratung und Hilfe anbietet. Der Schutz ungeborenen Lebens ist möglich, auch ohne Frauen zu kriminalisieren oder zu stigmatisieren. Unser Bundestagsabgeordneter Till Steffen berichtet hier über den Stand der Beratungen im Bundestag und die Chancen, das Gesetz noch in dieser Wahlperiode zu beschließen.
Der Vorschlag, den Abgeordnete aus Reihen der Regierungsfraktionen, aber auch der Opposition in den Bundestag eingebracht haben, ist ein wichtiger Schritt. Schwangerschaftsabbrüche sollen danach bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden, die verpflichtende Wartezeit von drei Tagen soll entfallen, und Frauen sollen in keinem Fall strafrechtlich belangt werden.
Doch wie zu erwarten, regt sich Widerstand von Union und FDP. Sie versuchen, das Verfahren zu verzögern und in die nächste Legislaturperiode zu verschleppen. Sie haben offensichtlich Angst davor, dass es eine Mehrheit im Bundestag dafür geben wird. Warum? Weil die Gesellschaft sich schon längst entschieden hat. Der Vorschlag findet bereits eine breite Mehrheit in der Bevölkerung.
Aber wir lassen uns nicht bremsen. Wir GRÜNE arbeiten daran, dass noch in dieser Legislaturperiode über das Gesetz abgestimmt wird. Wir haben erreicht, dass es in der letzten Sitzungswoche, am 10. Februar eine Ausschussanhörung geben wird. Danach gibt es ein kurzes Zeitfenster zur Abstimmung im Plenum des Bundestages. Denn wir GRÜNE kämpfen gemeinsam für eine Gesellschaft, in der Frauen frei und selbstbestimmt leben können. Eine Gesellschaft, die den Mut und die Stärke von Frauen aktiv unterstützt und strukturelle Veränderungen herbeiführt.
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