Die Straße Schmiedekoppel ist eine vom Lokstedter Holt abgehende Stichstraße in Richtung der Kleingartenanlage Erlengrund. Im mittleren Bereich ermöglicht ein Wendehammer das Wenden von LKWs und PKWs. Überörtlicher Durchgangsverkehr, der einen schnellen Verkehrsfluss benötigt, findet hier nicht statt. Auf beiden Seiten der Schmiedekoppel befinden sich Unterkünfte für Geflüchtete. Der Fußgänger- und Fahrradverkehr in der Straße steigt dadurch deutlich. Insbesondere zwischen den Unterkünften besteht ein deutlich erhöhter Querungsbedarf. In der Schmiedekoppel 30 befinden sich eine Kita und die Schule der Einrichtung. Was bedeutet, dass täglich viele Kinder die Straße queren müssen, um dort hinzugelangen. Auch Erwachsene müssen zwischen den Einrichtungen hier häufig die Straße queren, um unter anderem ihre Wäsche zu waschen. Damit handelt es sich nun – ähnlich wie bei der benachbarten Straße Lokstedter Holt nach Einmünden in das Wohngebiet – um eine Straße „mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte“ sowie „mit hohem Querungsbedarf“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Für diese Gebiete sieht die StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Tempo-30-Zonen vor. Das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz dürfte von dieser Maßnahme nicht betroffen sein. Schon in der Vergangenheit wurde in der Straße aufgrund der beschriebenen Konstellation Tempo 30 angeordnet (vgl. Drs. 20-1883). Anwohner*innen aus dem angrenzenden Wohngebiet haben angeregt, die Straße Schmiedekoppel in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Immer wieder seien hier Beschleunigungsmanöver beobachtet worden, die die neuen Nachbar*innen gefährden könnten. Diese Anregung greifen wir vor dem Hintergrund des oben Dargestellten gerne auf.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Behörden zu ersuchen, zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Schmiedekoppel sowie im gesamten Verlauf der Straße Lokstedter Holt eine Tempo-30-Zone anzuordnen sowie Hinweise auf vermehrten Fußgänger- und Fahrradverkehr zu installieren. Des Weiteren soll geprüft werden, ob und wo weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, etwa das Aufstellen von Betonkübeln oder versetzt angeordnetes Parken, zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen können.
Zu 1:
Die BVM stimmt der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Straßen Schmiedekoppel und Lokstedter Holt zu. Die Straßen sind von untergeordneter verkehrlicher Bedeutung. Zudem ist in beiden Straßen kein Busbetrieb vorhanden oder geplant.
Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in fachlicher und finanzieller Hinsicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel.
https://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007437
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