21-3274 Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der Warnstedtstraße und Gutenbergstraße

Die in beiden Straßen für den Gegenverkehr vorgesehene schmale Straßenbreite löst jeden Tag Konflikte zwischen Autofahrern aus, so dass Anwohner durch ständigen und starken Verkehrslärm belästigt werden. Besonders in den Hauptverkehrszeiten entwickeln sich Staus und Verkehrsbehinderungen. Durch eine Anordnung als Einbahnstraße mit Radverkehr in beiden Richtungen in einem Teilbereich der Warnstedtstraße und Gutenbergstraße wird der Verkehr beruhigt und für die Anwohner Lärmschutz geschaffen. Außerdem wird durch die Aussetzung des gegenläufigen Verkehrs die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen reduziert und somit auch für Fußgänger und Radfahrer eine deutlich sicherere Verkehrssituation geschaffen.

sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/vo020.asp



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