21-3366 Haushalt 2023/2024 Spezifikation der Rahmenzuweisungen - Rahmenzuweisung Senior:innenarbeit 3-21502020-100002

Auf der Grundlage der vorliegenden aktuellen Übersicht über die zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 in den Einzelplänen der Fachbehörden veranschlagten und für Eimsbüttel vorgesehenen Zuweisungen kann hinsichtlich der darin enthaltenen Daten eine Spezifikation der Rahmenzuweisung Senior:innenarbeit als Vorschlag für die Bezirksversammlung erstellt werden.

Der Senat hat zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023/2024 sowohl die Volumina und als auch Schlüsselungen für Rahmenzuweisungen (RZ) vorgelegt. Die Schlüsselung entspricht denen der Vorjahre und wurde auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache 19/3584 errechnet. Für die Senior:innenarbeit erfolgt die Schlüsselung nach dem jeweiligen Bezirksanteil an den Grundsicherungsempfängern (Indikator I) sowie den Einpersonenhaushalten (Indikator II) bei den Seniorinnen und Senioren in Hamburg.

Für Eimsbüttel verringern sich die Mittel aus der Rahmenzuweisung Senior:innenarbeit im Haushaltszeitraum 2023 und 2024 von 445.000 EUR (2022) auf jährlich 440.000 EUR. Der Grund dafür ist eine leichte Veränderung beim Indikator I (von 11,92% auf 11,63%).

Dieses Gesamtvolumen ist nun vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kosten aus Verwaltungstätigkeit:  163.000€

Die Verwaltung schlägt vor, als Basis die Positionen aus den Vorjahren zu übernehmen, wobei zusätzliche Mittel für Kostensteigerungen insbesondere bei den Nebenkosten und Betriebskosten der beiden Mietobjekte Senior:innentreff Tibarg und Senior:innentreff Vogt-Wells-Straße vorgeschlagen werden. Das Mietobjekt in der Jugendstraße (PSP 3-21502020-100002.02) hat nach den aktuell vorliegenden Abrechnungen in den vergangenen zwei Jahren nicht den geplanten Ansatz erreicht, so dass es dort trotz steigender Neben- und Betriebskosten für den neuen Haushaltszeitraum eine geringfügige Verringerung im Ansatz geben kann. Dies gilt ebenso für das PSP Element 3-21502020-100002.05, da die Aufwendungen für die bezirklichen Senior:innenvertretungen in dem vergangenen Haushaltszeitraum ebenfalls nicht voll ausgeschöpft wurden.

Der Ansatz für die Ausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz bleibt auf gleich hohem Niveau.

 

Kosten aus Transferleistungen:  277.000€

In dem Haushaltszeitraum 2021 und 2022 konnten - trotz der Widrigkeiten durch die Corona Pandemie - die bestehenden 11 Senior:innentreffs erhalten werden. Entsprechend werden die Mittel für diese Treffs auch in 2023 und 2024 wieder eingeplant. Allerdings mit einem erhöhten Ansatz bei den zuwendungsfinanzierten Raumnutzungskosten, um möglichen Erhöhungen bei den Energiekosten Rechnung zu tragen.

Die einmaligen Erhöhungen aus 2021 (2.000 Euro pro Senior:innentreff) sind seit 2022 als feste Größe mit in die Rahmenzuweisung eingeflossen, so dass die Standardpauschale ab dem Haushaltsjahr 2021 für die Seniorentreffs von bisher 9.000 EUR auf  11.000 EUR angehoben wurde. Insgesamt sind für die 11 geförderten Seniorentreffs im Bezirk Eimsbüttel 140.000 Euro gebunden.

Die restlichen Mittel in Höhe von 137.000 Euro sollen für die Zuwendungen für verschiedene Seniorengruppen (50.000 Euro) und die teilweise damit zusammenhängenden zuwendungsfinanzierten Raumnutzungskosten (44.000 Euro) sowie für einmalige Gemeinschaftsangebote, wie zum Beispiel Ausflüge, Feste und sonstige Maßnahmen und Projekte eingesetzt werden (43.000 Euro). Diese frei zu vergebenden Mittel sind aus Erfahrungen des vergangenen Haushaltszeitraumes auskömmlich gewesen.

Leider sind in den vergangenen Jahren wegen der Corona Pandemie etliche Angebote bei den Senior:innengruppen und bei den sonstigen einmaligen Angeboten weggebrochen bzw. konnten nur stark reduziert durchgeführt werden. Sie werden in diesem Bereich der Offenen Senior:innenarbeit nun erst nach und nach, wenn auch teilweise in veränderter Form, wieder aufgebaut bzw. neu installiert, so dass der Ansatz bei den Gruppen nicht erhöht werden musste und bei den einmaligen und sonstigen Angeboten erstmal mit einem verringertem Ansatz geplant wird. Dadurch können die möglichen Kostensteigerungen insbesondere bei den Energiekosten an anderer Stelle aufgefangen werden.

Wir empfehlen den Beschluss der Bezirksversammlung am 24. November 2022, damit die Zuwendungsbescheide rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bearbeitet werden können.

Antrag hier



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