Der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ist eine wichtige und viel genutzte Wegeverbindung für Radfahrende auf ca. 500 m Länge im Mischverkehr. Vom Eidelstedter Weg ist der Heußweg auf ca. 300 m mit Tempo 50 geregelt, inklusive einer Fußverkehrsampel mit Anforderung auf ca. halber Strecke (Lutterothstraße). Anschließend ist wegen der Schule Telemannstraße von 6–22 Uhr Tempo 30 auf ca. 130 m angeordnet und dann bis zum viel genutzten Kreisel Stellinger Weg wieder Tempo 50 für ca. 50 m (!). Die zweispurige Straße hat eine lichte Fahrbahnbreite von 9 Metern und ist beidseitig mit markierten und stets vollständig genutzten Parkstreifen versehen. Ein Überholen von Zweirädern mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand von 1,5 m ist daher nur bei nicht vorhandenem Gegenverkehr (auch entgegenkommende Zweiräder) zulässig und nur, wenn keine Fahrzeuge in zweiter Reihe parken, was leider vor allem im nördlichen Teil häufig der Fall ist.
In der Praxis werden aufgrund des regen Radverkehrs und der zuvor beschriebenen kleinteiligen Verkehrsregelung sehr häufig Radfahrende mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt und es wird häufig sehr eng vor den Radfahrenden wieder eingeschert – dies häufig verbunden mit starken Beschleunigungen und anschließendem starken Abbremsen. Nicht selten werden dadurch auch entgegenkommende Radfahrende zum Bremsen gezwungen, bis hin zur Vollbremsung. Da der Heußweg beidseitig in den Parkstreifen zugeparkt ist, ist ein Ausweichen für Radfahrende dann nicht möglich. Diese Gefahrenlage für Radfahrende ist nicht akzeptabel, zudem ist der kleinteilige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch aus Emissionsgründen nicht sinnvoll.
Petitum/Beschluss
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1. Wir fordern den Vorsitzenden der BV höflich auf, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde prüfen zu lassen, ob auf dem Straßenabschnitt des Heußwegs zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen nach StVO-Zeichen 277.1 angeordnet werden kann.
2. Unabhängig von Punkt 1. fordern wir die Bezirksamtsleitung höflich auf, zu prüfen, ob aus Verkehrssicherheits-, Lärm- und Schadstoffemmissionsgründen der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg – oder idealerweise zwischen Osterstraße und Eidelstedter Weg – in die umliegenden Tempo 30 Zonen aufgenommen werden kann. Dabei soll nach Möglichkeit die Lichtzeichenanlage (LZA) Höhe Lutterothstraße Bestandsschutz erhalten.
3. Sollte Punkt 2. abschlägig beschieden werden, fordern wir den Vorsitzenden der BV höflich auf, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde prüfen zu lassen, ob die zeitlich befristete T30-Strecke vor der Schule Telemannstraße vom Kreisel Stellinger Weg bis zu den zulässigen 300 m Strecke Richtung Norden verlängert werden kann.
Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt höflich auf, in dem in der neuen Amtsperiode zuständigen Ausschuss zum Fortgang des Antrags zu berichten.
Kathrin Warnecke und GRÜNE-Bezirksfraktion
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