BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Eimsbüttel

21-3604 B-Plan Rotherbaum 37 (Neue Rabenstraße) – Zukunftsweisende Planungsziele festlegen und gemeinsam verfolgen

Die Planungsziele dieses Verfahrens lauten: “Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rotherbaum 37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Büro Quartiers      geschaffen werden. Der Entwurf basiert auf dem prämierten Ergebnis eines städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbsverfahrens, das im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Neben der Hauptverwaltung eines ansässigen Versicherungsunternehmens sollen weitere Bürogebäude sowie ergänzende Nutzungen in den Erdgeschossen entstehen. Auch Wohnen soll als perspektivische Nutzung planungsrechtlich gesichert werden. Das Innere des Quartiers soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein und von Passant:innen durchquert werden können. Der Baum- und Grünbestand an der Neuen Rabenstraße sowie das im Innenhof der Bestandsgebäude vorhandene Brunnendenkmal sollen erhalten bleiben.”

Die Politik begrüßt ausdrücklich die Absicht des Vorhabenträgers HanseInvest und des Architekten David Chipperfield den Ressourcenverbrauch des Neubaus durch Wiederverwendung von Baumaterialien      aus dem Vorgängerbau zu minimieren und möchte diese Absicht unterstützen und als gemeinsames Ziel vereinbaren. Wünschenswert ist hier ein Leuchtturmprojekt, welches die bisher schon in Hamburg erfolgte Pionierarbeit im Bereich Cradle-to-Cradle und CIRCuIT (Betonrecycling) fortführt.

Um den wichtigen sozialen und ökologischen Anforderungen einer wachsenden Stadt noch besser gerecht zu werden, sollen zudem die folgenden Ziele durch den städtebaulichen Vertrag und den Bebauungsplan unterstützt werden.

Dies vorausgeschickt möge der Stadtplanungsausschuss folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

:

1. Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit dem Vorhabenträger gemeinsam zu verfolgen und wenn sinnvoll zusätzlich in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich zu machen:

a. Das im Wettbewerbsverfahren und überregional veröffentlichten Interviews erklärte Ziel der Wiederverwendung von Baumaterialien (insbesondere des Betonrecyclings) sollte in Zusam­menarbeit mit dem Architekten geprüft und wenn wirtschaftlich darstellbar vereinbart werden. Baumaterialien sind hierfür bestmöglich zu trennen.

b. Die Hauptlast der Ein- und Ausfahrten in die Tiefgarage sollte nicht in der Warburgstraße, zulasten der dortigen Anwohner:innen, sondern der Alsterterrasse erfolgen.

c. Der Bauablauf ist so zu optimieren, dass die Anwohner:innen im Norden und Osten des Plan­gebietes und insbesondere der Warburgstraße möglichst wenig belastet werden (Baustellen­zufahrt, Reihenfolge des Abrisses und Neubaus der Gebäude) und die Fahrradstraße am Alsterufer nicht durch Baustellenverkehr gefährdet wird. 

d. Mindestens 25 % der neu errichteten Pkw-Stellplätze sind mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge bei der Errichtung der Gebäude auszustatten, mindestens weitere 25 % der Stellplätze dafür vorzubereiten.

e. Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013-ABH erforderlichen Fahrradstellplätze sind Stellplätze für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger vorzusehen. Fahrradstellplätze sind möglichst ebenerdig und nah an den Hauseingängen anzuordnen. Sofern die Abstell­möglichkeiten im Gebäude angeordnet werden, ist sicherzustellen, dass Fahrräder schnell und bequem zu erreichen sind.

2. Die folgenden Anforderungen sind im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen:

a. Die Ziele des Bebauungsplans, die bisher ausgewiesene Wohnnutzung weiterhin im Plangebiet zu ermöglichen und die „Sicherung eines kleinteiliger gegliederten Straßenbildes in der Warburgstraße“ (vgl. Drucksache 21-1229), sollten durch eine entsprechende Planung der Neubauten unterstützt werden. Eine teilweise Umnutzung der Neubauten (z.B. in den Staffel­geschossen oder in Gebäuderiegeln an der Warburgstraße) sollte in der Planung für die Zukunft berücksichtigt werden.

b. Die Gestaltung der Außenbereiche sollte neben einer hohen Aufenthaltsqualität auch eine hohe ökologische Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen nur mit standortgerechten Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungs­quelle und/oder Lebensraum dienen.

c. Gefällte Bäume oder Gehölze sind durch die Bauherren im Verhältnis 1:2 oder nach dem BUKEA-Modell, also der Hamburger Berechnung des Ersatzbedarfs gemäß BaumschutzVO, (anzuwenden ist das jeweils bessere) im Plangebiet zu ersetzen. Ist eine Nachpflanzung im Plangebiet nicht möglich, sucht der Vorhabenträger gemeinsam mit der Verwaltung nach ortsnahen Ersatzstandorten ggf. auch im öffentlichen Raum und finanziert die Nachpflanzung; falls diese nicht verfügbar sind, ist nach anderen Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet zu suchen, z.B.  intensive Dachbegrünung, Entsiegelung, Renaturierung).

d. Grünfassaden sollen in einem hohen Maße realisiert werden, sofern für die Rank und Kletterpflanzen ausreichend Platz auf privatem Grund für den Wurzelraum bereitgestellt werden kann. Die straßenseitigen Hauptfassaden sind von dieser Forderung ausgenommen.

e. Brutkästen für heimische Vogel- und Fledermausarten sollen im Projekt und in der Fassade vorgesehen werden.

f. Die Dachflächen sind als Flachdach auszuführen und soweit möglich sind die Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten und für die Naherholung geplanten Dachterrassen, als Gründach zu gestalten und extensiv zu begrünen. Auch die nach Hamburger Klimaschutzgesetz mit Photovoltaik- oder Solaranlagen auszustattenden Dachflächen sind als kombiniertes Gründach zu gestalten.

g. Die Außenbeleuchtung in den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben erfolgt insekten­freundlich mit einer Farbtemperatur unter 3000K, die nicht nach oben abstrahlen darf, sofern dies nicht übergeordneten oder sicherheitsrelevanten Normen widerspricht.

h. Das Einsparen von Trinkwasser und die Nutzung von Regenwasser soll bei dem Vorhaben berücksichtigt werden.

 

 

 



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