BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Eimsbüttel

21-3647 Zustimmung zur Genehmigung der Nutzung der Großen Moorweide für den Posaunentag 2024

Die Große sowie auch die Kleine Moorweide sind ein anerkanntes Gartendenkmal mit hoher stadtgeschichtlicher Relevanz. Sie besitzen eine äußerst wichtige Funktion im Grün- und Klimakonzept unserer Stadt.

Deshalb hatten die GRÜNE- und die CDU-Fraktion gemeinsam beantragt, diese Fläche ökologisch aufzuwerten (Drs. 21-0633). Dieser in der BV Eimsbüttel beschlossene Antrag ist inzwischen auch von der Bezirksverwaltung teilweise bereits umgesetzt worden (Drs. 21-1990) soweit dies nicht übergeordneten Aspekten des Denkmalschutzes entgegenstand.

Während die Kleine Moorweide als Veranstaltungsfläche während des Sommers ausgewiesen ist, gilt dies für die Große Moorweide ausdrücklich nicht und nach Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-0634) ist dort eine kommerzielle Nutzung gar nicht erlaubt.

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) in Eimsbüttel bietet nun – unter der Berücksichtigung geplanter Straßenumbauplanungen und deren Umsetzung – Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Moorweide an, u.a. Straßenbaumpflanzungen an den angrenzenden Straßen Mittelweg und Rothenbaumchaussee, eine Instandsetzung der Wege, Einfassungen, Mobiliar etc. auf der Moorweidenfläche sowie die Sicherung vorhandener und geplanter Blühstreifen (Drs. 21-3636). Darüber hinaus wäre die Aufstellung eines „Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) unter Einbeziehung denkmalpflegerischer Vorgaben und im Austausch mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM)“ wünschenswert.

So heißt es in dieser Drucksache weiter, dass in „diesem Kontext (..) sich auch der Aspekt der Nutzungsverträglichkeit von Veranstaltungen prüfen (ließe)“. In diesem Zusammenhang wäre auch eine kurzzeitige Nutzung der Großen Moorweide möglich, wie sie für das Eröffnungs­konzert am 03. Mai 2024 im Rahmen des Deutschen Evangelischen Posaunentags (03.–05. Mai 2024 in Hamburg) geplant ist, und die Fläche für diese Nutzung freizugeben.

Da der Deutsche Evangelische Posaunentag eine stadtweite Bedeutung hat, die Organisa­tor*innen für die weitere Planung eine zeitnahe Entscheidung benötigen und allen Mitgliedern der Bezirksversammlung der Sachverhalt hinreichend bekannt sein dürfte, möchten wir hier um Zustimmung bitten und die Nutzung der Großen Moorweide für das Eröffnungskonzert am 03. Mai 2024 während des Deutschen Evangelischen Posaunentags (03.–05. Mai 2024 in Hamburg) freigeben.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, die Nutzung der Großen Moorweide für das Eröffnungskonzert am 03. Mai 2024 während des Deutschen Evangelischen Posaunentags (03.–05. Mai 2024 in Hamburg) freizugeben.

Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion



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