Mit dem Herbst häufen sich auch wieder die Beschwerden der Bürger*innen über den Einsatz von Laubbläsern. Zu Recht – der Einsatz der Laubbläser, oder noch extremer -Sauger – wirbelt alles durcheinander, was ihnen vor das „Rohr“ kommt. Igeln und Vögeln wird so die Nahrung verscheucht und Igel, Kröten und anderen Tieren wird der Schutz vor Kälte unter der Laubschicht genommen. Zudem wird dem Boden die natürliche Deckschicht geraubt, die ihn vor Austrocknung und Kälte schützt. Laubbläser wirbeln außerdem neben Blättern auch Schimmelpilze, Sporen und getrockneten Hundekot auf. Nach Untersuchungen der Technischen Universität München wirbeln die Geräte zehn Mal so viele Partikel auf wie ein Rechen, und sorgen so für eine erhöhte Feinstaubbelastung. Das ist gesundheitlich mindestens ebenso bedenklich wie die Lärmbelastung, die von den immer noch zahlreich mit Benzinmotoren ausgestatteten Geräten ausgeht.
Petitum/Beschluss
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Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) eine*n Vertreter*in von MR zu entsenden, der über die Verwendung von Laubbläsern (Laubsaugern) im öffentlichen Bereich berichtet – sowohl bei der Nutzung durch bezirkliche Mitarbeiter*innen als auch externe Firmen, die mit der Pflege von öffentlichen Grünflächen beauftragt sind. Dabei soll auch eine Abschätzung erfolgen, welche Flächen unabdingbar von Laub befreit werden müssen, und ob diese Tätigkeit – und mit welchem zusätzlichen Personalaufwand – auch mit sogenannten Rechen durchführbar wären. Außerdem soll über den Stand der Ausrüstung mit Akku betriebenen Geräten berichtet werden.
Erläutert werden sollten dabei auch die Vergaberichtlinien und der Umfang der an externe Firmen übergebenen Pflegearbeiten der öffentlichen Grünflächen.
Zudem soll bitte erläutert werden, inwieweit es Möglichkeiten gibt, die Verwendung der Laubbläser auf privatem Gelände einzuschränken.
Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion
Antrag hier
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