BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Eimsbüttel

22-0493 Neues Nutzungskonzept für die Große Moorweide

Die Frage der Nutzung der Moorweide ist im Bezirk Eimsbüttel eine stets umstrittene und von divergierenden Interessen geleitete Angelegenheit.

Denn: Die Moorweide ist einerseits ein historisch belasteter Ort. Während des Nationalsozialis­mus ist die Moorweide in Teilen für die Deportation von Juden genutzt worden. Zum anderen ist die Große sowie auch die Kleine Moorweide ein anerkanntes Gartendenkmal mit insgesamt hoher stadtgeschichtlicher Relevanz. Zudem besitzen diese Grünflächen eine äußerst wichtige Funktion als grüne Naherholungsflächen, nutzen der innerstädtischen Artenvielfalt und haben im Rahmen der Klimafolgeanpassung einen hohen Stellenwert für unserer Stadt.

Deshalb hatten die Fraktionen der GRÜNEN und der CDU gemeinsam beantragt, diese Fläche ökologisch aufzuwerten (Drs. 21-0633). Dieser in der Bezirksversammlung beschlossene Antrag ist inzwischen auch von der Bezirksverwaltung bereits teilweise umgesetzt worden (Drs. 21-1990) soweit dies nicht übergeordneten Aspekten des Denkmalschutzes entgegenstand.

Während die Kleine Moorweide als Veranstaltungsfläche während des Sommers ausgewiesen ist, gilt dies für die Große Moorweide ausdrücklich nicht und nach Beschluss der Bezirks­versammlung (Drs. 21-0634) ist dort eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt.

Allerdings wird diese Beschlusslage nicht von allen demokratischen Parteien getragen und führte zu diversen Konflikten auch zwischen Bezirks- und Landesebene. Hinsichtlich neuer Son­dernutzungswünsche und im Hinblick der Erfordernisse politischer Stabilität in Bezug auf den zukünftigen Umgang mit der Nutzung und Gestaltung der Moorweide, scheint es geboten eine Kompromisslösung zu finden.

Es sollte auch der Wille verschiedener demokratischer Kräfte sein, Kompromisse zu finden, um zur politischen Stabilität im Bezirk beizutragen.

 

Petitum/Beschluss

:

  1. Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert, Rahmenbedingungen und Kriterien zu entwickeln, die eine außerordentliche Sondernutzung auf der Großen Moorweide ermöglichen und diese mit der Bezirksversammlung abzustimmen. Diese sollen nicht mehr als zwei zeitlich und räumlich deutlich begrenzte Nutzungen pro Jahr ermöglichen und die Kriterien für alle Nutzungsinteressent*innen transparent dargestellt und ebenso nachvollziehbar vergeben werden. Zudem soll weitestgehend der Schutz der vorhandenen Grünflächen gewährleistet sein. So ist z.B. zu prüfen, ob aus Nachhaltigkeitsgründen Nutzungskonzepte zu bevorzugen sind, bei denen die vorhandene Rasenfläche nicht zerstört wird und anschließend durch Rollrasen ersetzt werden muss. Eine zeitgleiche kommerzielle Nutzung der kleinen und großen Moorweide ist auszuschließen.
  2. Die Bezirksverwaltung möge zudem prüfen, welche weiteren ökologischen Aufwertungen als Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden könnten.  
  3. Dieses Konzept solle zeitnah dem Hauptausschuss vorgelegt werden, um ggf. Sonder­nutzungen im Jahr 2025 zu ermöglichen. 

 

Ali Mir Agha, Dietmar Kuhlmann, Kathrin Warnecke und GRÜNE-Bezirksfraktion

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