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In den letzten Monaten haben das Bundeskabinett, der Bundestag und schließlich auch der Verkehrsausschuss des Bundesrates, also der Ausschuss der Verkehrsexpert*innen der Bundesländer, der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Das bisherige Straßenverkehrsrecht steht seit Jahrzehnten in der Kritik. Das Kernstück der vorgeschlagenen Reform: Bessere Möglichkeiten der Mitbestimmung für die Kommunen. Kommunen sollen demnach in Abstimmung mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden als Experten vor Ort mehr Entscheidungsspielräume erhalten. Ebenso sollten nach der Novelle künftig bei verkehrspolitischen Entscheidungen neben der Flüssigkeit und der Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Im Einzelnen schreibt die Bundesregierung zu den Vorteilen beispielsweise: „Verkehrsbehörden können in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung von 30 Kilometer pro Stunde anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege.“ Und: „Künftig sollen Kommunen auch ohne eine besondere Gefahrenlage sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder schaffen können.“ Bisher dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs – und damit ist fast immer der Kfz-Verkehr gemeint – gemäß § 45/9, 3 StVO nur verfügt werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht; sprich: Es müssen in der Regel erst Unfälle passieren, bevor z.B. Temporeduzierungen oder Zebrastreifen auf viel genutzten Schulwegen möglich sind.
Außerdem sollen durch die Reform klar gekennzeichnete, gesonderte Parkflächen zum Be- und Entladen, ebenso erleichtert eingeführt werden können wie Sonderfahrspuren für Elektroautos, Busse oder angemessene Flächen für den Fuß- und Radverkehr. Auch das viel diskutierte Anwohnerparken sollte mittels der Reform flexibler gestaltet werden. Unseres Erachtens sollte darin auch die Gesetzesinitiative aus Hamburg, die eine Weiterentwicklung des Anwohnerparkens zum Quartiersparken vorgesehen hatte, enthalten sein. Dadurch können neben Anwohner*innen auch im Quartier ansässige Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, soziale Einrichtungen oder Sportvereine einen erleichterten Zugang zu Parkausweisen erhalten.
Überraschenderweise erhielt die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes in der Bundesrats-Sitzung am 24. November 2023 nicht die notwendige absolute Mehrheit. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung.
Sebastian Dorsch, Mitglied der GRÜNEN Bezirksfraktion Eimsbüttel: „Sichere Schulwege und Fußgängerüberwege, gute Fuß- und Radwege, die Einführung von Tempo 30, aber auch eine für das lokale Gewerbe passendere Regelung des Anwohnerparkens beschäftigen uns in der Bezirkspolitik und -verwaltung ständig. Sehr häufig scheitern lokal passende Lösungen an veralteten Passagen des Straßenverkehrrechts. Wir brauchen dringend die Anpassung an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und bitten den Senat, sich dafür einzusetzen.“
Robert Klein, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Bezirksfraktion Eimsbüttel: „Der Bundesrat hat die Chance verpasst, ein modernes Verkehrsrecht zu entwickeln, das neben dem Dogma der „autogerechten Stadt“ auch den Klimaschutz, die Gesundheit der Menschen, eine moderne Stadtplanung sowie die Vision Zero mit in die Waagschale geworfen hätte. So bleibt es beim alten Stand, dass verkehrssichernde Maßnahmen oftmals nicht umgesetzt werden, oder erst dann, wenn es bereits zu auffällig vielen Unfällen gekommen ist.“
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