Abhilfeklage nimmt Fahrt auf! - Wie Verbraucherrechte durchgesetzt werden können

04.06.24 –

Im Oktober 2023 wurde eine neue Form der Sammelklage ins Verbraucherschutzrecht eingeführt, die sogenannte Abhilfeklage. Die Einführung fußt auf einer EU-Richtlinie, die den Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern stärken sollte. Unser GRÜNER Bundestagsabgeordneter Till Steffen hat das Gesetz als Berichterstatter im Bundestag verhandelt und konnte erreichen, dass es in seiner Schutzwirkung sowohl über den Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgeht. Insbesondere haben Verbraucher nun mehr Zeit, sich zum Klageregister anzumelden als ursprünglich vorgesehen. 

Die Stärkung des Verbraucherschutzes bildet einen Kernbestandteil seiner Arbeit im Bundestag und dient nicht zuletzt dazu, die Wirkungen des Rechtsstaats für das Gemeinwohl für jede*n Einzelne*n spürbar zu machen. Die Abhilfeklage stärkt die Durchsetzung von Verbraucherrechten ganz entscheidend, indem sie es Verbrauchern ermöglicht, auch wirklich entschädigt zu werden, wenn ihre Rechte verletzt werden. Das sehen wir jetzt an einem Fall, der richtig Breitenwirkung erzielt. 

Vor wenigen Wochen reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem OLG Hamm eine Abhilfeklage gegen Vodafone ein. Vodafone hatte im letzten Jahr einseitig die Preise für Festnetz- und Internetverträge um 5 Euro erhöht, und zwar gegenüber Bestandskunden. Von der Preiserhöhung waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Von diesen haben sich nun schon über 50.000 Kunden dem Verfahren angeschlossen. 

Die Abhilfeklage bietet für Verbraucher*innen einen wesentlichen Vorteil gegenüber bisherigen Formen von Sammelklagen. Anders als etwa bei der Musterfeststellungsklage wird das Geld im Erfolgsfall direkt an die Verbraucher*innen ausgezahlt. Diese brauchen nach einem Urteil des Gerichts nicht selbst tätig werden. Bei der Musterfeststellungsklage musste noch jede*r einzelne selbst die Durchsetzung des Urteils für den eigenen Fall erwirken. Da diese Hürde nun wegfällt, genügt die einmalige Anmeldung für die Klage, den Rest übernimmt der Verbraucherschutzverband. 

Der Abhilfeklage kommt damit eine entscheidende Rolle für die Fortentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland zu. Zugleich wird auch die Justiz von einer überbordenden Menge an Einzelklagen entlastet. Denn es genügt nun ein einziges Verfahren eines anerkannten Verbraucherschutzverbands, um einer Vielzahl an Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Effektiver Rechtsschutz trifft so auf eine funktionsfähige Justiz. Dabei werden auch die Belange der Unternehmen ausreichend gewürdigt, da sie frühzeitig Rechtssicherheit darüber haben, welchen Ansprüchen sie in welcher Höhe ausgesetzt sind. 

Der vzbv hat noch weitere Sammelklagen wegen einseitiger Gebührenanhebung angestrengt, etwa gegen den Streaming-Anbieter DAZN oder die Berliner Sparkasse. Wer informiert bleiben möchte, kann unter www.sammelklagen.de/klagen die laufenden Verfahren einsehen. 

Beitrag:  Till Steffen

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