BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Eimsbüttel

Fachgespräch zur Digitalisierung in der Justiz

Gemeinsam mit seinem Kollegen Helge Limburg durfte unser Bundestagsabgeordneter Till Steffen am 5. Juli ein Fachgespräch im Bundestag mit dem Titel: „Ein Fax in die Zukunft? Wie der Durchbruch in der Digitalisierung der deutschen Justiz gelingt“ leiten. Der Artikel referiert die Positionen verschiedener Akteur*innen und berichtet über den Stand der Digitalisierung im Vorreiterland Taiwan.

07.07.22 –

Gemeinsam mit seinem Kollegen Helge Limburg durfte unser Bundestagsabgeordneter Till Steffen am 5. Juli ein Fachgespräch im Bundestag mit dem Titel: „Ein Fax in die Zukunft? Wie der Durchbruch in der Digitalisierung der deutschen Justiz gelingt“ leiten. Der Artikel referiert die Positionen verschiedener Akteur*innen und berichtet über den Stand der Digitalisierung im Vorreiterland Taiwan.

Aktueller Auslöser war eine alarmierende Studie der Bucerius Law School, der Boston Consulting Group und des Legal Tech-Verbands, welche ein trauriges Bild zeichnet: Deutschland hinkt Ländern wie Singapur, Österreich, Kanada und Großbritannien in Sachen Digitalisierung der Justiz 10-15 Jahre hinterher. Massenverfahren und der demografische Wandel stellen die Justiz vor eine neue Herausforderung und zeigen: eine Digitalisierung des Rechts und KI zur Bewältigung einer großen Anzahl von Fällen ist möglich und nötig! Einige Bundesländer haben reagiert und es gibt erfolgreiche Pilotprojekte. Im Koalitionsvertrag sind nun auch wichtige Vorhaben vereinbart. Doch reichen die geplanten Vorhaben überhaupt aus, um den Rückstand aufzuholen?

Dazu wurde eine spannende Diskussion geführt. Mit Helge und Till waren auf dem Podium vertreten: Dirk Hartung (Bucerius Law School), Stefanie Otte (Präsidentin OLG Celle), Ulrike Silbermann (Rechtsanwältin und Mitglied im Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr DAV), sowie Fabian Beulke (Rechtsanwalt und Gründer cleverklagen). Außerdem hat Frau Zer-Rur Huang aus Taiwan per Videozuschaltung live über ihre Einschätzung des Digitalisierungsprozesses in Taiwan berichtet.

Frau Huang hat aufgezeigt, wie weit Taiwan in Sachen Digitalisierung bereits ist. Die digitale Akte ist dort bereits der Standard und es gibt Datenbanken für sämtliche Urteile, Anklageschriften, Verfügungen usw. Auch die Videoverhandlung ist etabliert, und zwar sogar im Strafrecht. Frau Huang vernimmt als Staatsanwältin auch Angeklagte regelmäßig per Video. So werden Zeit und Kosten gespart. In Taiwan wird außerdem bereits darüber diskutiert, künstliche Intelligenz für das Verfassen von Anklageschriften zu verwenden. Also ein echtes Vorreiterland!

In seinem Impulsreferat hat Dirk Hartung sodann berichtet, wie weit der Rückstand Deutschlands tatsächlich sei. Die Justiz liege weit hinter dem Stadium der Digitalisierung der Gesamtgesellschaft zurück, was eine missliche Divergenz entstehen lasse. Auch nehme die gerichtliche Verfahrensdauer zu, wobei die Verfahrensanzahl insgesamt zurückgehe. Dies liege auch an der steigenden Komplexität der Verfahren. Gerade für die Komplexitätsbewältigung sei die Digitalisierung unerlässlich! Er zog den direkten Vergleich zu Singapur und Kanada, wo Digitalisierung schon seit vielen Jahren oberste Priorität sei. Deutschland müsse deshalb ebenfalls an seiner digitalen Identität arbeiten und die Ambition haben, ganz vorne mit dabei zu sein. Sonst sei der Rückstand irgendwann kaum aufholbar. Auch verschärfe sich das Problem von Jahr zu Jahr, denn die schlechte digitale Ausstattung ziehe auch einen Personalmangel nach sich. Die „guten“ Leute an der Schnittstelle zu Recht und Informatik würden sich eher in der Privatwirtschaft bewerben. Dirk Hartung stellte schließlich die These auf, man müsse irgendwo Abstriche machen und daher auch die Technik und Programme (Zoom, WhatsApp etc.) nutzen, die ja bereits vorhanden wären. Auch wenn dies unter Umständen eine Speicherung der Daten in den USA bedeuten würde. Sonderpostfächer von Behörden oder das beA (das besondere elektronische Anwaltspostfach) seien Ressourcenverschwendung und würden am Ende nicht einmal funktionieren.

Ulrike Silbermann forderte, als Vertreterin der Anwaltschaft, die vollständige Einführung der E-Akte vor 2026. Die Anwaltschaft nutze das beA nun seit sechs Monaten verpflichtend, Gerichte seien aber meist noch an die Papierakte gewöhnt. Sie sprach sich für mehr Geld für die Justiz aus, sowie für einheitliche, bundesweite Standards für Applikationen, die die Gerichte nutzen. Denn nur wenn funktionierende Ausstattung und Software auch bei den Gerichten vorhanden seien, sei auch die Anwaltschaft flächendeckend bereit, diese zu nutzen. Ansonsten bedeute der Antrag auf Videoverhandlung, welcher entweder mangels technischer Ausstattung abgelehnt werde oder aber den Download verschiedenster Software erfordere, im Zweifel nur Mehraufwand für die Anwaltschaft. Sie wünschte sich eine bessere Zusammenarbeit zwischen Staat und Anwaltschaft diesbezüglich, denn eine frühzeitige Einbindung der Akteure bedeute immer bessere Ergebnisse.

Stefanie Otte sprach für die Richterschaft und betonte, dass der Innovationswille und die Veränderungsbereitschaft in der Richterschaft vorhanden seien. Das OLG Celle plane zum Beispiel in 12 Monaten vollständig papierfrei zu arbeiten, was natürlich auch eine vollständig digitale Kommunikation mit der Anwaltschaft bedeute. Sie benannte den Föderalismus und die fehlenden Investitionen als maßgebliche Digitalisierungsbremse. Der Bund solle hier eine lenkende Position einnehmen und auch Vorgaben für Kommunikations- und Videosysteme geben. Derzeit entscheide jedes Bundesland selbst, welche Software es für geeignet halte, sodass ein großer Fleckenteppich aus Applikationen und Systemen entstehe. Dies sei ein Problem.

Rechtsanwalt und Legal-Tech Unternehmer Fabian Beulke wunderte sich über die Langsamkeit des Staates. Die Technik und Codierung, die die Legal-Tech Branche verwende, sei im Endeffekt sehr einfach und keine hohe Mathematik. Die abwehrende Haltung des Staates liege für ihn darin, dass Digitalisierung und Legal-Tech immer noch als Gefahr angesehen werden würden. Dabei sei ein hohes Maß an Digitalisierung, insbesondere auch in der Justiz, ein enormer Standortvorteil. Er forderte eine zentrale Stelle beim Bund und eine dort gebündelte Verantwortlichkeit für alle Bereiche der Digitalisierung. Derzeit sei der Bereich so zerfasert und an unterschiedlichsten Stellen angesiedelt, so dass letztlich nichts passiere.

Aus dem Gespräch ließen sich konkrete Handlungsaufträge mitnehmen. Die Politik muss klare Vorgaben setzen und die Digitalisierung zu einer Priorität machen, sonst verliert Deutschland irgendwann den Anschluss. Sowohl die Anwaltschaft, als auch die Richterschaft würden Experimentierklauseln in Gesetzen begrüßen, um den Fortschritt voranzubringen. Auch die Aufrechterhaltung des Dialogs war allen Beteiligten sehr wichtig. Es gibt also viel zu tun!

Text: Kim Henkel

 

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