
25.11.22 –
Im Januar 2023 endet die Amtszeit des Bezirksamtsleiters in Eimsbüttel und eine neue Besetzung dieser Position muss von der Bezirksversammlung gewählt werden. Diese Personalie wird allerdings von den einzelnen vertretenen Fraktionen durchaus kontrovers gesehen. Offene Ausschreibung, Wiederwahl des Amtsinhabers oder aber das Recht eines Besetzungsvorschlags durch die stärkste Fraktion sind Möglichkeiten, die besprochen werden.
Die GRÜNEN möchten zunächst im Dialog mit anderen Fraktionen nach einer Lösung suchen, die bis zu den Bezirkswahlen im Mai 2024 tragfähig ist und sprechen sich derzeit nicht für eine Ausschreibung der Stelle aus. Erklärtes Ziel ist es, auf eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) hinzuarbeiten, welches die bisher unterschiedlichen Amtsdauern für Bezirksversammlung (entspricht der fünfjährigen Wahlperiode des Europäischen Parlaments) und Bezirksamtsleitung (für die Dauer von sechs Jahren) auf der Hamburger Bezirksebene vorsieht. Dies führt systemisch zu Konflikten zwischen den beiden ungleichen Akteuren. Der Antrag richtet sich mit der Bitte an die zuständige Behörde (BWFGB) in einen Diskussionsprozess zu gehen mit dem Ziel, die reguläre Amtszeit der Bezirksamtsleitung an die Wahlperiode der Bezirksversammlung zu koppeln. Da Bezirksversammlungen ehrenamtlich arbeiten, ist es zur Durchsetzung der von demokratisch gewählten Mehrheiten gefassten Beschlüsse von zentraler Bedeutung, dass die Bezirksamtsleitung den aktuellen Mehrheitswillen abbildet und nicht jenen der vorherigen Legislaturperiode. Und das ist ganz im Sinne des BezVG zur Durchsetzung der weitreichenden Entscheidungsbefugnisse der BV: „Die Bezirksversammlung kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts. Sie kann in allen Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, bindende Beschlüsse fassen.“
Ali Mir Agha, Vorsitzender der GRÜNEN-Bezirksfraktion: "Der Wählerwille sollte sich auch in der Exekutive abbilden, so wie es sich auf nahezu allen anderen Wahlebenen darstellt. In einem Mehrparteiensystem in der auch zunehmend mit unterschiedlichen Konstellationen regiert wird, sollte die Wahl der Verwaltungsleitung an die Wahl der Bezirksversammlung gekoppelt sein. Diesen auffälligen Unterschied möchten wir mit unserem Antrag auflösen und so die Demokratie auf kommunaler Ebene stärken"
Kathrin Warnecke, Vorsitzende der GRÜNEN-Bezirksfraktion: "Wir sehen in einer Ausschreibung der Bezirksamtsleitung derzeit wenig Sinn, da dies zu einem unübersichtlichen Auswahlverfahren führen würde. Die Fraktionen in ihrer jetzigen Stärke würden eine Person nahezu für die gesamte nächste Legislaturperiode wählen, in der die Mehrheitsverhältnisse sich aber ganz anders darstellen können. In dieser Situation würde es kaum qualifizierte Bewerbungen geben, da das Risiko besteht, nach eineinhalb Jahren abgewählt zu werden."
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