GRÜNE wollen Doppelspitzen in der Bezirksfraktion

Die Doppelspitze ist seit Jahren gängige Praxis in der alltäglichen Arbeit der GRÜNEN-Bezirksfraktion Eimsbüttel, jetzt soll sie auch auf offizieller Ebene und für alle Fraktionen möglich gemacht werden. Durch Änderungen des Bezirksverwaltungs-gesetzes (BezVG) und des Entschädigungsleistungs­gesetzes (EntschLG) soll sich die grundgesetzlich zugesicherte Gleichberechtigung auch als pari­tätische Macht-verteilung mit gleicher Bezahlung und Wertschätzung in den Bezirks­versammlungen widerspiegeln.

29.10.21 –

Die Doppelspitze ist seit Jahren gängige Praxis in der alltäglichen Arbeit der GRÜNEN-Bezirksfraktion Eimsbüttel, jetzt soll sie auch auf offizieller Ebene und für alle Fraktionen möglich gemacht werden. Durch Änderungen des Bezirksverwaltungs-gesetzes (BezVG) und des Entschädigungsleistungs­gesetzes (EntschLG) soll sich die grundgesetzlich zugesicherte Gleichberechtigung auch als pari­tätische Macht-verteilung mit gleicher Bezahlung und Wertschätzung in den Bezirks­versammlungen widerspiegeln.

Diese Möglich­keit ist auf der Hamburger Landesebene und im Bundestag bereits übliche Praxis, Fraktionen können danach zwei gleichberechtigte Fraktions­vorsitzende bestimmen und das Entgelt wird auf beide gleich verteilt.

Kathrin Warnecke, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN-Bezirksfraktion: Teams, die divers aufgestellt sind, treffen bessere, nachhaltigere Entscheidungen. Das ist inzwischen wissenschaftlich gut belegt. Und es reicht nicht, dass Frauen einzelne herausgehobene Spitzenämter bekleiden. Wer sich paritätisch besetzte Parlamente und Gremien wünscht, muss mit der Förderung von Frauen auf der kommunalen, bzw. auf der Bezirksebene beginnen. Denn genau hier sind sie bislang extrem unterrepräsentiert. So werden aktuell nur 9% der Kommunen in der Bundesrepublik von weiblichen Bürgermeisterinnen regiert. Daran muss sich dringend etwas ändern."

Ali Mir Agha, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN-Bezirksfraktion: „Wenn Fraktionen sich für eine paritätische Aufteilung von Verantwortung und Vorsitz entscheiden, sollte sich das wie jetzt nicht nur in der Innenwirkung auswirken, sondern auch formell nach außen. Beide sollen im politischen Betrieb gleichberechtigt als Vorsitzende anerkannt, wahrgenommen und entschädigt werden können. Erst dann ist die Augenhöhe tatsächlich hergestellt. Dies wollen wir uns, aber auch den Fraktionen hamburgweit, ermöglichen.“

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