Interview mit Anna Gallina und Michael Gwosdz: Wie durchbricht man die Preisspirale beim Wohnen?

05.04.23 –

Am 28. März luden Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz und Michael Gwosdz, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft zur Diskussion rund um das Thema Mieten und bezahlbares Wohnen ein. Gesprochen wurde über Möglichkeiten die Preise fürs Wohnen zu senken und wie die Lage am Wohnungsmarkt verbessert werden kann. Hier könnt ihr dazu ein Interview zwischen Anna Gallina und Michael Gwosdz nachlesen.

Anna, Du warst Mitglied der Bezirksversammlung und Fraktionsvorsitzende in Eimsbüttel, dort schon viel mit dem Thema Wohnen und Bauen befasst. In Deiner Zeit als Parteivorsitzende in Hamburg  hast Du die grüne Programmatik in dem Bereich weiterentwickelt, zum Beispiel mit dem Programm „10 plus 10 für 2020“ – Mietenwahn und Wohnungsnot beenden. Für generationengerechtes, grünes und bezahlbares Wohnen in Hamburg“. Jetzt hast Du als Justiz- und Vebraucherschutzsenatorin wieder mit dem Thema Wohnen zu tun. Sind wir auf einem guten Weg in Sachen bezahlbare Mieten?
Wir sind in Hamburg schon wesentliche Schritte gegangen. Ihr habt in der Bürgerschaft gerade erst in unserer Hamburgischen Verfassung verankert, dass Grundstücke der Stadt nicht mehr verkauft werden dürfen. Stattdessen werden diese nur noch in Erbpacht vergeben. Das ist ein wirklich zentraler Schritt. Denn nur wenn die Stadt auch die Hoheit über den Boden hat, hat sie das entscheidende Instrument, das hilft, preistreibende Bodenspekulationen zu verhindern und auch die nachhaltige Versorgung mit Wohnraum noch weiter voranzubringen. Wie wichtig das ist bzw. wie schwierig, wenn der Stadt das Grundstück nicht gehört, kann man aktuell gut beim Holstenareal sehen.


Was ist da das Problem?
Das Grundstück gehörte der Stadt noch nie. Uns gehören nur ungefähr 40 Prozent des Bodens in Hamburg. 2016 hat die Holsten-Mutter Carlsberg das 8,6 Hektar große Areal verkauft. Dann sollte dort ein neues Quartier mit Wohnungen, Kitas und Geschäften entstehen. Doch bis heute ist es nicht vorangegangen, abgesehen von den Abbrucharbeiten. Stattdessen wurde die Fläche zum Spekulationsobjekt, die inzwischen den vierten Besitzer hat. Die Stadt hätte damals ein Vorkaufsrecht gehabt und heute sind sich alle einig, dass es besser gewesen wäre, es auch auszuüben und dann über Erbbaurecht dafür zu sorgen, dass diese Fläche entsprechend entwickelt wird.


Erbpacht ist ein wichtiger Punkt. So können auch private Genossenschaften oder Baugemeinschaften bauen. Aber was passiert eigentlich am Ende der Erbpacht mit den Grundstücken und vor allem den Immobilien und den Mieter*innen?
Erstmal ist ein Erbbaurecht ein grundstücksgleiches Recht, d. h. das Recht der Erbbauberechtigten, auf einem Grundstück für eine vertraglich bestimmte Zeit ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten, während das Eigentum am Grundstück bei den Erbbaurechtsgebenden verbleibt, in dem Fall also bei der Stadt. Fünf Jahre bevor das Erbbaurecht ausläuft, tritt die Stadt mit dem Erbbauberechtigten in Kontakt. Sofern der Kauf des Grundstücks oder die Verlängerung des Erbbaurechts entweder nicht möglich oder von den Erbbauberechtigten nicht gewünscht sind, läuft das Erbbaurecht zum vertraglich festgelegten Datum aus. Mit Ende des Erbbaurechtsvertrags gehen die Gebäude auf dem Grundstück dann an die Stadt, wofür sie dann eine Entschädigung zahlt.


Vor Kurzem haben wir in der Bürgerschaft mit SPD und GRÜNEN einen Antrag verabschiedet, mit dem der Senat aufgefordert wird, die sogenannten „Kappungsgrenzenverordnung in Hamburg für weitere fünf Jahre zu erlassen“. Was verbirgt sich hinter der Kappungsgrenzenverordnung? Wie schützt das die Mieter*innen?
Es gibt zwei ganz wichtige Instrumente, um die Mietpreise nicht in schwindelerregende Höhen treiben zu lassen. Das eine ist die Kappungsgrenze, das andere ist die Mietpreisbremse. Die Kappungsgrenze ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und sorgt dafür, dass Vermieter:innen frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
Innerhalb von drei Jahren darf der Preisaufschlag nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Es wird also bei 20 oder bei 15 Prozent gekappt, daher der Begriff Kappungsgrenze. Wir würden diese Grenze als Grüne auch im Bund gerne noch weiter absenken.
Damit nun aber dieser mögliche reduzierte Prozentsatz, den das BGB ermöglicht, auch greift und man also in Hamburg „nur“ 15 Prozent Erhöhung hinnehmen muss, dürfen die Landesregierungen für Gemeinden eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Voraussetzung ist, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Das hat Hamburg in der Vergangenheit getan und wird jetzt – wie von Euch gefordert - wieder eine neue Rechtsverordnung erlassen. Das heißt also für die Mieter:innen maximal 15 Prozent Mieterhöhung Erhöhung in drei Jahren. Außer man hat zum Beispiel eine Indexmiete …


Über Indexmieten wird aktuell viel gesprochen. Wenn ich es richtig zusammenfasse, bedeutet das, dass die Miete nur so viel steigen darf, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Das war in Zeiten niedriger Inflation ganz praktisch, wird jetzt aber aktuell für viele Mieter*innen zum Problem. Wie beurteilst Du die Indexmieten?
Unser Bürgerliches Gesetzbuch regelt auch, dass die Mietvertragsparteien Indexmieten vereinbaren dürfen. In diesem Fall wird die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) bestimmt. Dann gilt lediglich für die Ausgangsmiete die Mietpreisbremse. Die Anpassung der Miethöhe an den Verbraucherpreisindex kann einmal im Jahr erfolgen. Dafür dürfen Kosten für wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen in der Regel nicht umgelegt werden.
Besonders in Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten und nach unseren Erkenntnissen vor allem in Neubauwohnungen sowie im beliebten Altbau werden zunehmend Mietverträge an den allgemeinen Preisindex gekoppelt, damit sind bei der Indexmiete Mieterhöhungen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.
Solange sich die Inflation auf einem niedrigen Niveau entwickelte, war die Mietenentwicklung in Indexmietverträgen entsprechend eingeschränkt, es konnten nur moderate Mietanpassungen erfolgen. Seit Mitte des vergangenen Jahres und insbesondere seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine Ende Februar 2022 sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland jedoch außergewöhnlich stark gestiegen. Seit März 2022 liegt die Inflation bei über 7 Prozent – im Oktober 2022 sogar bei über 10 Prozent –, und ich befürchte, dass sich diese Entwicklung noch länger fortsetzt. Die Höhe der Inflation, die sich im Verbraucherpreisindex abbildet, hat unverhältnismäßig große Mieterhöhungsmöglichkeiten im Rahmen von Indexmietverträgen zur Folge. Weiter steigende Energiekosten führen ohnehin zu drastischen Wohnkostensteigerungen. Das bringt die Menschen in finanzielle Problem, das zeigt auch unsere neue Umfrage zu dem Thema.
Deshalb haben wir schon vor Monaten einen Gesetzentwurf zur Kappung der Indexmieterhöhung auf 3,5 Prozent pro Jahr in den Bundesrat eingebracht und auch im Rahmen der Justizministerkonferenz die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Bislang ist hier aber immer noch nichts passiert.


Ein Thema, was uns hier in Eimsbüttel immer wieder beschäftigt, ist die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen. Was nützt das ganze Wohnungsbauprogramm, wenn bestehende Wohnungen Ferienwohnungen werden? Und was nutzen alle Mietpreisbremsen, wenn diese nicht gelten, sobald eine Wohnung möbliert vermietet wird? Welche Möglichkeiten siehst Du, diese Themen in den Griff zu bekommen?
Um das Problem von Ferienwohnungen in den Griff zu bekommen, bzw. die dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen gibt es ein Zweckentfremdungsverbot in Hamburg. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen dürfen – abgesehen von anderen rechtlichen und vertraglichen Pflichten – ihre Hauptwohnung nur teil- bzw. zeitweise an Touristen vermieten. Eine ständige Überlassung an wechselnde Nutzer:innen ist zulässig, wenn sich dies auf weniger als 50% der Gesamtwohnfläche beschränkt.
Wenn man die gesamte Wohnung an wechselnde Nutzer:innen vermieten will, darf man das nur weniger als acht Wochen innerhalb eines Jahres.
Wenn man eine Zweit- oder Nebenwohnung besitzt, darf man die Dritten nur für eine dauerhafte Wohnnutzung, also nur für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten überlassen.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in ganz Hamburg inzwischen in allen Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten genehmigungspflichtig. Mit der Verordnung die der Senat erlassenen hat sollen die positiven Effekte, die in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung bewirkt werden, zukünftig in der gesamten Stadt erzielt werden.
Beim Thema möblierter Wohnraum, hast Du ein weiteres ganz wichtiges Schlupfloch angesprochen.
Auch bei möblierten Wohnraum gilt die Mietpreisbremse, sie ist aber nur schwer anzuwenden. Denn der Möblierungszuschlag muss bislang nicht gesondert ausgewiesen werden. Damit ist auch die Nettokaltmiete nicht transparent, die mit ortsüblichen Vergleichsmieten verglichen und gegebenenfalls als zu hoch gerügt werden könnte. Deshalb haben wir auch hier einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, damit es künftig eine Pflicht zur Offenlegung des Möblierungszuschlags gibt. Gleichzeitig wollen wir die Höhe des Zuschlags begrenzen auf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben. Als Zeitwert wiederum gilt der Anschaffungspreis abzüglich eines Betrags von fünf Prozent für jedes Jahr, das seit dem Kauf abgelaufen ist.
Häufig fällt die möblierte Wohnung aber zusammen mit der Kurzzeitvermietung juristisch bezeichnet als "Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch“. Auch da sehe ich Handlungsbedarf. Denn es ist überhaupt nicht klar rechtlich, welch ein Zeitraum davon eigentlich erfasst ist. Deshalb haben wir auch dazu einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat eingebracht. Es soll festgelegt werden, dass dies in der Regel nicht für Vermietungen ab sechs Monaten Dauer gilt und auch nicht für Ketten befristeter Kurzzeitmietverträge zwischen denselben Vertragsparteien.

 

Vorletzte Woche hat der Senat eine Einkommensanpassung für gefördertes Wohnen vorgenommen. Mieterinnen und Mieter dürfen künftig in eine Sozialwohnung ziehen, auch wenn ihr Jahresbruttoeinkommen bis zu 60 Prozent statt 45 Prozent über dem im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Basiswert liegt [1]. Das finde ich als Sozialpolitiker erstmal erfreulich. Allerdings haben damit zukünftig über die Hälfte der Miethaushalte Hamburgs Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Aber wir haben nur 110 Sozialwohnungen auf 1.000 Miethaushalte. Wie passt das eigentlich zusammen? Und welche Schritte werden und müssen wir in Hamburg noch gehen, damit das funktioniert?
Es gibt nicht die eine Maßnahme, mit der man kurzfristig alle, die einen Anspruch haben, mit gefördertem Wohnraum versorgen kann. Neben dem Neubau von geförderten Wohnungen wird es künftig längere Bindungsfristen geben, man kann auch über die Verlängerung auslaufender Bindungen reden. Daneben brauchen Genossenschaften und Stiftungen gute Bedingungen. Wir haben außerdem neue Unterstützungsinstrumente: das Wohngeldplus - das weitet den Kreis der Wohngeldberechtigten aus und es gibt auch deutlich mehr Geld als früher. Das lohnt sich, dass einfach mal für sich zu prüfen.


[1] Im ersten Förderweg erhalten Ein-Personen-Haushalte künftig ab einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 28.500 Euro einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der Grenzwert bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 42.200 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt darf bis zu 53.800 Euro verdienen und für einen Vier-Personen-Haushalt liegt die neue Grenze bei bis zu 65.500 Euro.

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2023 | Wohnungsbau

Grüne Termine

Zoomveranstaltung für Wahlkampf-Neulinge mit Till Steffen

Eine herzliche und ermutigende Einladung an alle Mitglieder des Kreisverbands Eimsbüttel - Gemeinsam mit unserem Bundestagsabgeordneten Till Steffen wollen die Neumitgliederbeaufttragten unseres Kreisverbands zeigen: Wahlkampf kann jede*r!
Insbesondere den neuen oder vielleicht bisher noch weniger erfahrenen Mitgliedern wollen sie in der Online-Veranstaltung aufzeigen, was den Unterschied machen kann: Du! Das Engagement jedes einzelnen Mitglieds im Wahlkampf, ob organisiert, dauerhaft oder auch nur sporadisch, ist entscheidend, um politisch etwas zu verändern. 2021 gelang es uns mithilfe unserer Mitglieder in Eimsbüttel, vor allem unserer neuen Mitglieder, Till Steffen mit einem Unterschied von nur 359 Stimmen direkt in den Bundestag zu senden. Hier zeigte sich deutlich: Der Einsatz im Wahlkampf hat sich richtig gelohnt. Als parlamentarischer Geschäftsführer unserer grünen Fraktion leistet Till in Berlin seither großartige Arbeit.

An dem Abend wollen Till und wir, die Neumitgliederbeauftragen, gemeinsam Lust auf Wahlkampf machen und aufzeigen, wie Du dich einbringen kannst. Sei dabei und hilf mit, auch das Wahljahr 2024 mit Bezirks- und Europawahlen zu einem erfolgreichen Wahlkampfjahr zu machen. Denn eines ist klar: Nur mit starken Grünen auf allen Ebenen geht`s voran!

Um Anmeldung wird gebeten unter: solveig.allendorf@remove-this.hamburg.gruene.de

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Speakers' Corner: Bürgerräte, ein Weg direkter Demokratie für Hamburg?

Bürger*innenräte sind Versammlungen, bei denen per Los zufällig ausgewählte Bürger*innen in Kleingruppen zusammen diskutieren und zu vorgegebenen Themen Handlungsempfehlungen in Form von Bürgergutachten an die Politik erarbeiten. Lisa Kern, Eimsbüttler Bürgerschaftsabgeordnete, führt in dieses Thema ein und diskutiert zusammen mit Expert*innen und Gästen Möglichkeiten der direkten Demokratie in Eimsbüttel.

Die Auswahl per Los verspricht hierbei eine Expertise und Meinungsbildung außerhalb der üblichen Zirkel politisch engagierter Menschen. Diese Bürger*innengutachten helfen der Politik, in wichtigen Fragen die Alltagserfahrung der Menschen viel genauer einzubeziehen. Entscheidungen können so besser die Diversität der Menschen abbilden. Außerdem fördern sie die aktive Mitarbeit an unserer Demokratie und können so unsere demokratischen Strukturen stärken helfen. Besonders in bezirklichen Kontexten gibt es sehr viele Fragestellungen, die in Bürger*innenräten verhandelt werden können.

Lisa Kern wird zu dieser Speakers' Corner zwei Gäste mitbringen, die ausgewiesene Expert*innen sind und auch selbst schon an Bürger*innenräten-ähnlichen Konzepten teilgenommen haben. 

Gemeinsam möchten sie mit den Teilnehmer*innen erarbeiten, welchen Mehrwert Bürger*innenräte auch für uns in Hamburg oder Eimsbüttel bringen können und wie wir diese gestalten könnten.

An Beispielen anderer Länder kann auch besprochen werden, welche Themenfelder sich besonders für direkte Demokratie bei uns eignen.

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Grüne Politik in der Äußeren Stadt

Eine Veranstaltung der GRÜNEN Bezirksfraktion zum Thema "Äußere Stadt".
Jekaterina Weiner, Sprecherin im Regionalausschuss Stellingen, Eidelstedt und Sebastian Dorsch, Sprecher im Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen berichten über die parlamentarische Arbeit der Grünen Bezirksfraktion in den Eimsbüttler Stadtteilen außerhalb des Kerngebiets.

Es soll um die Bedeutung und Besonderheiten von Grüner Politik in der äußeren Stadt gehen und Raum für Diskussion mit den Regionalexpert*innen bieten. Weitere Informationen werden rechtzeitig über die Webseite und Social Media kommuniziert.
Wann? Mittwoch, 03.04.2024
Wo? steedt Kulturhaus Eidelstedt, Alte Elbgaustraße 12, Raum 7/1. OG
Wer? Jekaterina Weiner, Sprecherin im RaSE  und Sebastian Dorsch, Sprecher im RaLoNiS 

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Kreisverband Vorstandssitzung

Lieber Vorstand, liebe Interessierte, hiermit laden wir Euch herzlich zur kommenden Vorstandssitzung des KV Hamburg-Eimsbüttel ein. Die Sitzung findet im Wahlkreisbüro von Till Steffen Methfesselstraße 35 in Präsenz statt. Um 19.45 Uhr beginnt der nichtöffentliche Teil zu dem nur Vorstandsmitglieder zugelassen sind. Der öffentliche Teil beginnt danach um ca. 20.00 Uhr.

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Treffen der Stadtteilgruppe Stellingen-Eidelstedt

Ort wird noch bekannt gegeben.

 

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"Demokratie und Klimakrise - Wie verändern Klimaproteste politische Debatten?" - Diskussion mit Anna Gallina und Michael Gwosdz

In der  dritten Veranstaltung unserer Reihe "Demokratie schützen" diskutieren Michael Gwosdz, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, und Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, mit den Teilnehmer*innen über das brennende Thema "Demokratie und Klimakrise - Wie verändern Klimaproteste politische Debatten?". Die Veranstaltung findet am 10. April 2024 um 20:00 Uhr im schönen Ambiente des HoheLuftschiffs, Kaiser-Friedrich-Ufer 27, 20253 Hamburg, statt. 

Wir wollen gemeinsam darüber sprechen, wie die fortschreitende Klimakatastrophe nicht nur unsere Umwelt, sondern auch die Grundpfeiler unserer Demokratie in Gefahr bringt. Denn die voranschreitende Klimakatastrophe bedroht die Existenz des Menschen auf diesem Planeten. Wenn große Teile der Erde unbewohnbar werden, wenn die Ernährung der Menschheit unmöglich wird und wir einen brutalen Kampf um die verbliebenen Ressourcen des Planeten bekommen, gerät auch das Überleben freiheitlicher Demokratie in Gefahr. Wir werden die Demokratie nur retten, wenn wir das Klima retten. Die Klimakrise fordert jeden Menschen und jedes politische System heraus. Das ist nicht verhandelbar. Demokratien allerdings können die Erderhitzung und ihre unumkehrbaren Folgen aufhalten – mit demokratischen Mitteln. Die Klimabewegung hat sich breit aufgestellt, von Klimaklagen über große Demonstrationen bis hin zu Formen des zivilen Ungehorsams. Und sie hat sich jüngst besonders stark gemacht für den Schutz unserer Demokratie.
Wie haben die Klimaproteste die politischen Debatten in Deutschland verändert? Warum gehören der Schutz der Demokratie und der Schutz des Klimas zusammen? Wie können Strategien aussehen, um beide Anliegen voranzubringen? Diese und weitere Fragen möchten wir mit euch gemeinsam erkunden. Lasst uns zusammenkommen, um nicht nur über die Herausforderungen zu sprechen, sondern über Ideen für konkrete Strategien, wie wir unsere Demokratie und unser Klima schützen können. Wir freuen uns darauf, euch alle am 10. April im HoheLuftschiff zu sehen und gemeinsam einen bedeutenden Schritt für eine nachhaltige Zukunft zu machen!

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Podiumsdiskussion im Rathaus: Mehrsprachigkeit als Chance für Hamburgs Schulen

An Hamburger Schulen und auch im außerschulischen Bereich kommen Kinder mit vielen Sprachen zusammen. Obwohl Mehrsprachigkeit viele Vorteile und Chancen mit sich bringt, wird sie häufig eher als Herausforderung gesehen. In dieser Podiumsdiskussion am 12. April unter der Leitung unserer Eimsbüttler Bürgerschaftsabgeordneten Sina Koriath soll es darum gehen, wie um Mehrsprachigkeit zum Vorteil der Gesellschaft und der individuellen Entwicklung von Kindern gefördert werden kann. 

Die Vorurteile in der gesellschaftlichen Debatte, dass Mehrsprachigkeit der Entwicklung, der Bildung und der sozialen Integration schade, halten sich hartnäckig. Obwohl dies wissenschaftlich längst überholt ist und herkunftssprachlicher Unterricht für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität fördert, tut sich die deutsche Gesellschaft mit dem richtigen Umgang mit Mehrsprachigkeit schwer. 

In einer Podiumsdiskussion sollen u. a. folgende Fragen erörtert werden: Welche Rahmenbedingungen braucht es, um Mehrsprachigkeit zum Vorteil der Gesellschaft und der individuellen Entwicklung von Kindern zu fördern? Wie können konkret mehrsprachige Modelle und Ansätze auf Schul- und Unterrichtsebene aussehen und wie gehen Hamburger Schulen bislang damit um?

Neben den Expertinnen auf dem Podium wird auch Olga Grjasnowa, Autorin des Buches „Die Macht der Mehrsprachigkeit“ dabei sein und mit einer Keynote die Veranstaltung eröffnen.

 

Mit: Sina Koriath: MdHB, Gastgeberin und Moderatorin

Kerstin Wiskemann (Gründerin des Vereins Coach@School)

Prof. Dr. Ursula Neumann (Universität Hamburg, Fakultät für Erziehungswissenschaft)

Ayten Teke (Abteilungsleiterin und Förderkoordinatorin, Schule-Wielandstraße)

Silvana Safouane (Sprachförderung und Herkunftssprachenunterricht, Behörde für Schule und Berufsbildung)

 

Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Wann: Freitag, 12.04.24 

Start: 18:00 Uhr

Dauer: ca. 2 Stunden

Anmeldung: Über sina-koriath.de/blog oder formlose Mail an: annika.kreuzer@gruene-fraktion-hamburg.de

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Podiumsdiskussion im Rathaus: Mehrsprachigkeit als Chance für Hamburgs Schulen

Mit: Sina Koriath: MdHB, Gastgeberin und Moderatorin

Olga Grjasnowa: Schriftstellerin und Keynote Speakerin

Podiumsgäste: 

Kerstin Wiskemann (Gründerin des Vereins Coach@School)

Prof. Dr. Ursula Neumann (Universität Hamburg, Fakultät für Erziehungswissenschaft)

Ayten Teke (Abteilungsleiterin und Förderkoordinatorin, Schule-Wielandstraße)

Silvana Safouane (Sprachförderung und Herkunftssprachenunterricht, Behörde für Schule und Berufsbildung)

 

An Hamburger Schulen und auch im außerschulischen Bereich kommen Kinder mit vielen Sprachen zusammen. Obwohl Mehrsprachigkeit viele Vorteile und Chancen mit sich bringt, wird sie häufig eher als Herausforderung gesehen. Die Vorurteile in der gesellschaftlichen Debatte, dass Mehrsprachigkeit der Entwicklung, der Bildung und der sozialen Integration schade, halten sich hartnäckig.

Obwohl dies wissenschaftlich längst überholt ist und herkunftssprachlicher Unterricht für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität fördert, tut sich die deutsche Gesellschaft mit dem richtigen Umgang mit Mehrsprachigkeit schwer. 

 

In einer Podiumsdiskussion möchten wir Fragen zu diesem Thema erörtern: Welche Rahmenbedingungen braucht es, um Mehrsprachigkeit zum Vorteil der Gesellschaft und der individuellen Entwicklung von Kindern zu fördern? Wie können konkret mehrsprachige Modelle und Ansätze auf Schul- und Unterrichtsebene aussehen und wie gehen Hamburger Schulen bislang damit um?

 

Neben unseren Expertinnen auf dem Podium wird auch Olga Grjasnowa, Autorin des Buches „Die Macht der Mehrsprachigkeit“ dabei sein und mit einer Keynote die Veranstaltung eröffnen.

 

Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Wann: Freitag, 12.04.24 

Start: 18:00 Uhr

Dauer: ca. 2 Stunden

Anmeldung: Über sina-koriath.de/blog oder formlose Mail an: annika.kreuzer@gruene-fraktion-hamburg.de

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Mobiler Info- und Zuhörstand der Stadtteilgruppe Stellingen/Eidelstedt am 9.3.

Auf dem (Lasten-)Rad geht's durch Eidelstedt zum Zuhören und Diskutieren mit den Bürger*innen.

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