
06.02.25 –
Am 23. Februar und am 2. März finden die Bundestagswahl und die Bürgerschaftswahl statt. Wer die beiden Tage anders nutzen muss oder möchte, als dem Wahlbüro einen persönlichen Besuch abzustatten, kann seit Kurzem die Briefwahl beantragen. Leider schwurbelt es dann auch schon wieder: Bloß keine Briefwahl machen, die Unterlagen sind ja jetzt schon ungültig, so raunt es durch Social Media. Vielleicht habt ihr mitbekommen, was derzeit dort durch die Kanäle geistert. In einem Video öffnet ein Mann seine Briefwahlunterlagen und behauptet, sie seien von vornherein ungültig, weil eine der oberen Ecken gelocht oder abgeschnitten ist. Das stimmt so nicht, denn es handelt sich hier um eine Hilfestellung für Sehbehinderte. Wer mehr wissen möchte, dem empfehlen wir den, wie immer, fakefreien und faktenreichen Beitrag von Correctiv zu dem Thema, den wir euch hier verlinken.
Für euch Faktenfreund*innen haben wir nachfolgend zusammengestellt, welche Wahlmöglichkeiten ihr schon vor den beiden Terminen habt: Bei der Briefwahl kommen die Unterlagen bequem nach Hause und können dort in Ruhe ausgefüllt werden. Wer sich dafür interessiert, beantragt einfach zweimal Wahlunterlagen jeweils bei der Stadt Hamburg. Für die Bürgerschaft macht ihr das hier, die Unterlagen werden euch zeitnah zugesandt. Für die Bundestagswahl gibt es ein weiteres Portal, das ihr hier findet. Unterlagen werden ab dem 7. Februar versandt.
Der Rest ist (fast) wie in der Wahlkabine. Setzt in Ruhe eure Kreuze, wir hoffen auf viele GRÜNE Stimmen, und dann geht’s ab in den Umschlag und in den Briefkasten. Alternativ kann man die Unterlagen auch in den beiden Eimsbüttler Wahldienststellen in Lokstedt und im Kerngebiet abgeben. Infos dazu findet ihr hier.
Wer die Unterlagen nicht über die Links bestellen möchte, kann den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und absenden, dann kommen ebenfalls die Unterlagen ins Haus. Oder einfach direkt in den Wahldienststellen abholen und dort auch wieder abgeben. Hier könnt ihr seit dem 21. Januar mit der Wahlbenachrichtigung auch bereits vor Ort wählen.
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