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06.01.23 –
Vor zehn Jahren hat Hamburg Verträge mit den islamischen Religionsgemeinschaften und der alevitischen Gemeinde geschlossen - und darin eine Auswertung für 2022 verankert. Der Senat hat jetzt mit einer umfangreichen Drucksache 22/10400 seine Bilanz über die letzten zehn Jahre veröffentlicht.
Grundsätzlich sind in den Verträgen Rechte gebündelt, die Religionsgemeinschaften und ihren Mitgliedern ohnehin verfassungsgemäß zustehen, und dann teilweise die Anwendung in Hamburg spezifiziert. Es geht in den 13 Artikeln um Themen wie Bestattung, Feiertage, Seelsorge oder Religionsunterricht. Auf alle Vertragsaspekte wurde von den entsprechenden Hamburger Fachbehörden sowie den islamischen und alevitischen Religionsgemeinschaften für die Auswertung geschaut.
Und der Senat stellt nach zehn Jahren fest: „Die Verträge bieten seit ihrem Inkrafttreten eine gute Grundlage für die kooperative Fortentwicklung des Verhältnisses der Stadt zu den islamischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde. Sie leisten hierdurch einen wertvollen Beitrag zur Fortentwicklung der religionsverfassungsrechtlichen Beziehungen. Vor allem setzen sie als Ausdruck der Wertschätzung für die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Zeichen für Integration und ein friedliches Miteinander.“
Viele konkrete Vorhaben wurden umgesetzt wie die Regelungen zu den muslimischen Feiertagen oder die Bestattung nach islamischem Glaubensvorschriften. Auch der gemeinsame „Religionsunterricht für alle“ hat bundesweit neue Maßstäbe für die Gestaltung des Religionsunterrichts gesetzt. Besonders hervorgehoben wird die Zusammenarbeit von Stadt und Gemeinden bei der Aufnahme von Geflüchteten 2015 sowie während der Coronapandemie. Lesenswert ist auch der Abschnitt über die Arbeit, die die Vertragspartner beim Thema „Prävention und Deradikalisierung“ leisten, wenn sie gemeinsam mit der Stadt gegen religiös begründeten Extremismus vorgehen.
Hilfreich für die weitere Zusammenarbeit ist das Ausscheiden des Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) am 20. November aus der Schura. Dieses ermöglicht eine konstruktive Fortentwicklung des Vertrags, der nun nicht mehr durch ein Mitglied belastet wird, dessen Haltungen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung nicht vereinbar sind, so der Senat.
Und wie geht es jetzt weiter?
Die Drucksache wird im Januar auf der Tagesordnung der Bürgerschaft stehen. Mit einer geplanten Überweisung in den Verfassungsausschuss können dort dann im Rahmen einer Anhörung von unterschiedlichen Sachverständigen die Erkenntnisse des Senats kritisch bewertet und ergänzt werden. In die Diskussion in der Bürgerschaft wird unser Eimsbüttler Kreisvorstandsvorsitzender Michael Gwoszd als religionspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion natürlich die Punkte aus unserem Beschluss auf der Landesmitgliederversammlung vom 19. November 2022 einbringen. Ziel muss es sein, die Verträge weiter zu entwickeln, um sie zu Leitplanken für ein gelingendes Miteinander aller Menschen – ob mit oder ohne Religionszugehörigkeit – zu machen.
Foto: Imam-Ali-Moschee Hamburg ©Henning Angerer / Text: Michael Gwosdz
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