Was machst Du eigentlich immer in Karlsruhe?

04.10.23 –

Unser Bundestagsabgeordneter Till Steffen berichtet in dieser Rubrik regelmäßig über seine Arbeit im Bundestag. Heute geht es um seine Tätigkeit als Berichterstatter in Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht. 

Heute möchte ich über eine Aufgabe berichten, mit der ich selten im Rampenlicht stehe, die aber oft sehr wichtig ist: Ich bin Berichterstatter in Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht. „Was bist Du?“, fragen mich viele, wenn ich davon erzähle. In der Rolle bin ich so was wie ein Bindeglied zwischen dem Bundestag und insbesondere der grünen Fraktion und dem Bundesverfassungsgericht. Ich berate mich eng mit den Prozessbevollmächtigten des Bundestages und der Bundestagsfraktion und nehme auch in regelmäßigen Abständen an den Verhandlungen in Karlsruhe teil.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner langen Geschichte zahlreiche wegweisende Urteile getroffen, die bis heute in die Gesellschaft hineinwirken. Es bestimmt den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Politik agieren kann. Das Bundesverfassungsgericht ist somit kein politisches Organ, denn seine Aufgabe bildet allein die Kontrolle der Einhaltung des Grundgesetzes. Im berühmten Brokdorf-Beschluss von 1985 etwa hob das Bundesverfassungsgericht Demonstrationsverbote gegen den Bau eines Kernkraftwerks auf und stärkte damit die Versammlungsfreiheit.

Das Wirken der Richter*innen hat dabei mitunter dennoch erhebliche Auswirkungen auf das politische Geschehen. Aktuell erwarten wir etwa zeitnah eine Entscheidung des Gerichts in der Frage, ob und in welchem Rahmen die letzte Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss. Die mündliche Verhandlung hierzu hat Mitte Juli stattgefunden. Erfahrungsgemäß gibt das Gericht dann ein paar Monate später seine Entscheidung bekannt.

Aber auch über das „alte“ - 2020 von der großen Koalition verabschiedete - Bundeswahlgesetz muss das Gericht noch entscheiden. Union und SPD beschlossen damals, dass Überhangmandate erst ab dem vierten überzähligen Direktmandat, das eine Partei in einem Bundesland erhält, ausgeglichen werden. Hiervon profitiert insbesondere die CSU. 216 Abgeordnete von Grünen, Linke und FDP zogen gegen die Reform vor das Bundesverfassungsgericht. Das Verfahren hat sich nicht dadurch erledigt, dass wir als Ampelkoalition mittlerweile ein neues Wahlrecht beschlossen haben, da sich insbesondere die Frage stellt, ob das alte Recht auf eine mögliche Wiederholungswahl in Berlin anzuwenden ist.

Gegen das von mir – hier als zuständiger Berichterstatter der Bundestagsfraktion für das Wahlrecht – mitausgehandelte „neue“ Wahlrecht, mit dem wir unter anderem die Überhangmandate abgeschafft haben und damit Bläh-Bundestage verhindern,  liegen – soweit – Klagen der Bayerischen  Staatsregierung und der CSU vor. Hier habe ich nun die Gelegenheit, unser neues Wahlrecht bei dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen!

Das Bundesverfassungsgericht leitet eingegangene Klagen an den Bundestag weiter. Dieser muss dann entscheiden, ob er in dem Verfahren Stellung nehmen soll oder nicht. Diese Entscheidung wird von den Berichterstatter*innen der Bundestagsfraktionen vorbereitet. Hierbei bestimmen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse die Regierungsfraktionen maßgeblich das Vorgehen. Unsere Aufgabe als Berichterstatter*innen ist es dann, uns auf eine*n Prozessbevollmächtigte*n zu verständigen, der oder die den Bundestag in Karlsruhe vertritt. Meistens sind dies Professor*innen, die an einer Universität auf dem Gebiet des Verfassungsrechts tätig sind. Diese entwerfen eine Antwort auf die Klageschrift und meine Aufgabe als Berichterstatter ist es dann – mit Unterstützung des Justiziars unserer Fraktion – mich mit den Berichterstatter*innen der anderen Fraktionen auf den finalen Inhalt zu einigen.

Umgekehrt kommen viele Kolleg*innen auf mich zu, wenn sie genauer verstehen wollen, wie bestimmte Entscheidungen zu verstehen sind und wie sich in kommenden Verfahren das Gericht voraussichtlich verhalten wird. 

Eine aktuellere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von wegweisender Bedeutung ist der Klima-Beschluss  aus dem Frühjahr 2021. Das Klimaschutzgesetz der großen Koalition wurde von den Karlsruher Richter*innen als teilweise verfassungswidrig angesehen, da es keine Maßnahmen über das Jahr 2030 hinaus vorsah. Freiheitsrechte seien zudem eingeschränkt, wenn die Last, mit dem Klimawandel umzugehen, immer weiter in die Zukunft geschoben würde. Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts wurden 2021 die Ziele im Klimaschutzgesetz weiter angehoben. Damit hat sich das Klima-Urteil jedoch nicht „erledigt“. Die Entscheidung gibt uns ganz klare Vorgaben zum Klimaschutz und in der Bundestagsfraktion diskutieren wir aktuell intensiv darüber, wie uns das Urteil bei der Erreichung der Klimaschutzziele ganz konkret nutzen kann. 

Auf zukünftige Entscheidungen des  Verfassungsgerichts bin ich jedenfalls sehr gespannt und dankbar, dass ich so nah dran sein darf!

Grüne Termine

Die GRÜNEN Infostände in der KW 18 (29. April -05. Mai)

Mitten im Wahlkampf stehen unsere fleißigen Helfer*innen jede Woche bereit, um mit euch ins Gespräch zu kommen. Info- und Zuhörstände der Kalenderwoche 18.

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Osterstraßenfest

Mit dem Osterstraßenfest am 4. und 5. Mai startet die Straßenfest-Saison in Eimsbüttel und natürlich sind auch wir GRÜNEN mit einem Stand vertreten und GRÜNE Prominenz steht für Gespräche bereit.

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Die GRÜNEN Infostände in der KW 19 (06. - 12. Mai)

Mitten im Wahlkampf stehen unsere fleißigen Helfer*innen jede Woche bereit, um mit euch ins Gespräch zu kommen. Info- und Zuhörstände der Kalenderwoche 19.

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Politisch-philosophischer Salon

Im politisch-philosophischen Salon mit unserem GRÜNEN-Mitglied Hans Dall geht es diesmal um das Thema „Verzicht – Sind wir noch zu retten?“

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Einladung zur vierten Veranstaltung unserer Reihe „Demokratie schützen“

In der nächsten Diskussionsrunde der Veranstaltungsreihe „Demokratie schützen“ am 7. Mai geht es um das anhaltende und einschneidende Thema „Krieg gegen die Ukraine und die Demokratie“. Beginn: 20.00 Uhr in den Räumen der GRÜNEN Fraktion Hamburg, Burchardstraße 21.

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Speakers' Corner "Sprich mit uns über Bezirkspolitik!"

Am 8. Mai um 17.00 Uhr ist ein besondere Speakers' Corner geplant. Ali Mir Agha, Fraktionsvorsitzender und einer unserer Spitzenkandidaten für die Bezirkswahl, möchte Euch über Bezirkspolitik sprechen.

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Stadtteilrundgang am 12.5. mit Nina und Hans

"Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten." (August Bebel) - Im Wahlkreis Harvestehude-Rotherbaum laden unsere Wahlkreiskandidatin Nina Schübel und unser Mitglied Hans Dall zu einem historisch-politischen Stadtrundgang.

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Infoabend für Neumitglieder und Interessierte

Beim Neumitgliederabend am Dienstag, 14. Mai, werden wir neben einer kurzen Vorstellung der Partei unter anderem darüber sprechen, wie du am besten Anschluss findest, in welchen Gruppen und Gremien du dich einbringen kannst, wo es weitere Informationen gibt und was im Wahlkampf so passiert.

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Treffen der Stadtteilgruppe Stellingen-Eidelstedt

Am Dienstag den 14. Mai trifft sich die Stadtteilgruppe Eidelstedt Stellingen. Weitere Infos folgen in Kürze.

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