Wie der Deutsche Bundestag wirksam verkleinert werden kann

Mit 736 Abgeordneten ist der Deutsche Bundestag inzwischen eines der größten Parlamente weltweit. Um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Volksvertretung zu sichern und die Kosten nicht immer weiter steigen zu lassen, bedarf es einer wirksamen Verkleinerung. Aber nicht nur deswegen: In den nächsten Jahren werden wir uns in Deutschland wegen der verschiedenen Krisen in sehr vielen Fragen umstellen müssen. Diesen Veränderungsprozess kann die Politik nur anführen, wenn sie auch bereit ist, die eigenen Strukturen zu reformieren. Eine wirksame Wahlrechtsform ist deswegen eine Frage der Selbstachtung des politischen Betriebs. Die Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Konstantin Kuhle (FDP) und Till Steffen (GRÜNE) haben einen gemeinsamen Vorschlag dazu erarbeitet.

02.06.22 –

Mit 736 Abgeordneten ist der Deutsche Bundestag inzwischen eines der größten Parlamente weltweit. Um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Volksvertretung zu sichern und die Kosten nicht immer weiter steigen zu lassen, bedarf es einer wirksamen Verkleinerung. Aber nicht nur deswegen: In den nächsten Jahren werden wir uns in Deutschland wegen der verschiedenen Krisen in sehr vielen Fragen umstellen müssen. Diesen Veränderungsprozess kann die Politik nur anführen, wenn sie auch bereit ist, die eigenen Strukturen zu reformieren. Eine wirksame Wahlrechtsform ist deswegen eine Frage der Selbstachtung des politischen Betriebs.  Die Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Konstantin Kuhle (FDP) und Till Steffen (GRÜNE) haben einen gemeinsamen Vorschlag dazu erarbeitet.

Als Obleute von SPD, Grünen und FDP in der Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages haben wir in Diskussionen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt.

Dazu wollen wir auch weiterhin an das Grundprinzip der personalisierten Verhältniswahl anknüpfen. Schon heute enthält jeder Stimmzettel zur Bundestagswahl über dem Wort „Zweitstimme“ einen wichtigen Hinweis, nämlich die Worte „maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.“ Denkt man dies zu Ende, so stellt sich die Frage, warum eine Partei in einem Land überhaupt mehr Wahlkreismandate zugeteilt bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Das wollen wir ändern.

 

Nach unserem Vorschlag wird zunächst, wie gewohnt, die Gesamtzahl der Sitze im Verhältnis der von den Parteien bundesweit errungenen Zweitstimmen verteilt. Diese Stimme wollen wir künftig "Listenstimme" nennen. An der Verteilung nehmen alle Parteien teil, die mindestens fünf Prozent der gültigen Listenstimmen erhalten oder deren Kandidierende in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben. Die Erststimme nennen wir künftig "Personenstimme". Die Sitzzahl einer Partei auf Landesebene wird nach den von ihr in den Ländern erzielten Listenstimmen ermittelt. Ein Wahlkreismandat erhält nun, wer in einem Wahlkreis die meisten durch Listenstimmen gedeckten Personenstimmen vorweisen kann.

Stehen einer Partei in einem Bundesland beispielsweise fünf Sitze zu, haben ihre Wahlkreiskandidierenden jedoch in sechs Wahlkreisen die jeweils meisten Personenstimmen erhalten, erfüllt der Kandidat, auf den die prozentual wenigsten Personenstimmen entfallen sind, die Voraussetzungen nicht und das Mandat wird nicht zugeteilt. Erlangt eine Partei weniger Wahlkreismandate, als ihr nach dem Listenstimmenergebnis zustehen, so werden die verbleibenden Mandate – wie bisher auch – über die Liste zugeteilt.

Ein solcher Ansatz, den man als verbundene Mehrheitsregel bezeichnen kann, hätte zahlreiche Vorteile. Das System der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Wahlkreisstimme nur auf die Besetzung des Bundestages mit Personen, nicht aber auf den Parteienproporz Einfluss nehmen soll, wird konsequent umgesetzt. Überhangmandate können nicht entstehen. Ausgleichsmandate sind deshalb auch nicht mehr erforderlich. Die reguläre Größe des Bundestags wird in jedem Fall exakt eingehalten. Und jede Partei erhält in jedem Land so viele Sitze, wie ihr dort nach dem Listenstimmenergebnis zustehen. Entscheidend für die Auswahl ist die Höhe des Stimmenanteils im Wahlkreis.

Doch wie werden Wahlkreise vertreten, in denen der Erstplatzierte nicht genügend von Listenstimmen gedeckte Personenstimmen erlangt hat? Wir schlagen dazu die Einführung einer Ersatzstimme vor, mit der die Wählerinnen und Wähler bei der Wahl des Wahlkreiskandidaten eine zweite Präferenz angeben können. Wenn ein Wahlkreismandat nicht an den Erstplatzierten fällt, werden die Ersatzstimmen derjenigen Wählerinnen und Wähler, deren Erstpräferenz wegen mangelnder Listenstimmendeckung des präferierten Kandidaten nicht berücksichtigt werden konnte, zu den Erstpräferenzen der anderen Wähler hinzugezählt. Das Wahlkreismandat erhält der Kandidat oder die Kandidatin, auf den oder die dann insgesamt die meisten Stimmen im Wahlkreis entfallen – sofern bei ihm oder ihr kein Überhangfall entsteht.

In Zeiten, in denen Wahlkreise im bestehenden Wahlrecht oftmals auch mit Ergebnissen von weit unter 30 % gewonnen werden, ist eine solche Lösung kein Kulturbruch, sondern eine sinnvolle Weiterentwicklung des geltenden Wahlrechts, bei der keine Partei übermäßig belastet oder übervorteilt wird. Auch im aktuell geltenden Wahlrecht entscheiden die Wählerinnen mit der Zweitstimme über das Stärkeverhältnis der Parteien. Mit der Erststimme nehmen sie in derzeit 299 Wahlkreisen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages. Der Rest der Mandate wird über die Landeslisten der Parteien verteilt. Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, so entstehen die so genannten Überhangmandate. Diese werden zur Wiederherstellung des Zweitstimmenverhältnisses durch Ausgleichsmandate ausgeglichen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Parteienlandschaft entstehen immer mehr Überhangmandate, die durch immer mehr Ausgleichsmandate ausgeglichen werden müssen.

Frühere Reformversuche haben dieses Problem nicht beseitigt. Einzig die Einführung dreier unausgeglichener Überhangmandate sparte bei der Bundestagswahl 2021 Mandate ein. Dieser Schritt verzerrt jedoch das Wahlergebnis zugunsten einer Partei und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Zudem kann bei 736 Mandaten angesichts einer aktuellen Regelgröße von 598 nicht von einer wirksamen Reform die Rede sein. Auch die geplante Reduzierung der Wahlkreise auf 280 wird zu keiner effektiven und dauerhaften Verkleinerung des Bundestags führen. Wir wollen ein Wahlrecht, das dem grundlegenden Wandel der Parteienlandschaft Rechnung trägt und gleichzeitig auch bei künftigen Veränderungen funktioniert.

Das Wahlrecht ist auf einen breiten demokratischen Konsens angewiesen. Der vorliegende Vorschlag ist ein Gesprächsangebot an alle konstruktiven und demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages. Er ist offen für Kritik und Verbesserungsvorschläge aus Wissenschaft und Praxis. Wir sind überzeugt, dass die Politik sich nicht mehr hinter wechselseitigen Schuldzuweisungen verstecken darf, sondern handeln muss. Unser Vorschlag weist einen Weg dafür.

Sebastian Hartmann (SPD), Konstantin Kuhle (FDP) und Dr. Till Steffen (Grüne) sind Mitglieder des Deutschen Bundestages und Obleute ihrer Fraktionen in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.

Grüne Termine

Landesmitgliederversammlung (LMV) am 23. & 24. November

Der Landesverband lädt alle Mitglieder herzlich zur LMV ein - Schwerpunkt ist die Aufstellung der Landesliste für die nächste Bundestagswahl. Weitere Infos findet ihr hier.

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Eine herzliche und ermutigende Einladung an alle Mitglieder des Kreisverbands Eimsbüttel: Unser Bundestagsabgeordneter Till Steffen und Johannes Scharr zeigen: Wahlkampf kann jede*r!

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