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Pressemitteilung der Grünen Fraktion Eimsbüttel
Soziale Erhaltensverordnungen für Eimsbüttel-Nord, Hoheluft-West und Stellingen:
Bezirksverwaltung sichert Kapazitäten zu
Schon seit langem fordert die rot-grüne Koalition in Eimsbüttel, die Prüfungen und die daraus folgenden Umsetzungen der sozialen Erhaltensverordnungen für Eimsbüttel-Nord, Hoheluft-West und Stellingen auf den Weg zu bringen.
In der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses hat die Verwaltung nun mitgeteilt, dass sie dafür Kapazitäten geschaffen hat. Auf Nachfrage aus der Politik wurde zugesagt, im Februar 2015 dem Stadtplanungsausschuss entsprechende Umsetzungs- und Zeitpläne vorzulegen.
"Mit den sozialen Erhaltensverordnungen und den damit verbundenen Umwandlungsverordnungen entsteht für die Stadtteile Eimsbüttel-Nord, Hoheluft-West und Stellingen ein wichtiges Instrument, um die Verdrängung von Mietern zu stoppen", erklärt Volker Bulla, Fraktionsvorsitzender der Grünen Eimsbüttel und stadtplanungspolitischer Sprecher.
"Endlich hat das Bezirksamt die notwendigen Kapazitäten geschaffen, um diese politische Forderung der Koalition in Eimsbüttel umzusetzen. Wir wollen, dass der Prüfungsprozess und die anschließende Umsetzung zeitnah und transparent erfolgen. Während es in den Stadtteilen Eimsbüttel-Nord und Hoheluft-West um eine möglichst flächendeckende soziale Erhaltensverordnung geht, wird es für Stellingen notwendig sein, das Gebiet genau zu bestimmen, damit die Zulässigkeit der sozialen Erhaltensverordnung sichergestellt wird und wir auch künftig Verdrängungseffekten frühzeitig begegnen können."
HINTERGUNDINFORMATION:
Die Soziale Erhaltensverordnung in Kombination mit der Umwandlungsverordnung ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, aufwendige Modernisierungen zu begrenzen und vor allem spekulative Umwandlungs- und Verkaufstätigkeiten einzuschränken.
Eigentümer, deren Gebäude in Sozialen Erhaltungsgebieten liegen, müssen die folgenden Vorhaben beantragen:
■ Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
■ Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen, d. h. Umbauten, Ausbauten und Erweiterungen, die den Wohnwert steigern und Mieterhöhungen nach sich ziehen könnten (z. B. Einbau von Balkonen oder Fahrstühlen, umfangreiche Grundrissänderungen, Erweiterung durch Dachgeschossausbauten, etc.),
■ Änderungen der Nutzungsart (z. B. Umwandlung von Mietwohnungen in Büroräume),
■ Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
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