
17.02.16 –
1. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist die reguläre Betriebszeit des Flughafens auf die Zeit von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr zu begrenzen.
2. Es wird ein Korridor für Verspätungen von 22 Uhr bis 23 Uhr eingerichtet, in dem Gebühren für Landungen fällig werden. Nach 23 Uhr sind nur noch echte Notlandungen zulässig.
3. Die Verspätungsgebühren bei Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr sind so zu gestalten, dass den Fluggesellschaften keinesfalls ein ökonomischer Vorteil aus der Nutzung der Verspätungsregelung erwächst.
4. Die Bahnbenutzungsregeln sind strikt einzuhalten. Ausnahmen aufgrund von Wetterlagen müssen klar definiert (Windrichtung und Windstärke), verifizierbar und an den heutigen technischen Möglichkeiten der Flugzeuge orientiert sein. Ein Abweichen von den Bahnbenutzungsregeln ist nur im Falle der Gefährdung der Sicherheit für den Luftverkehr zulässig.
Der Antrag des Kreisvorstandes zur Verankerung und Stärkung der Stadtteilgruppen in der Satzung wurde ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen und durch Änderungsanträge detailliert gestaltet.
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