Landesmitgliederversammlung verlangt Förderung von Steckersolaranlagen

02.12.22 –

Ob bei Mieter*innen oder Eigentümer*innen, bei den Justizminister*innen der Länder oder im Bundestag, überall regen sich Stimmen, Steckersolargeräten einen höheren Stellenwert in der Energiewende zu geben. Nun hat auch die Landesmitgliederversammlung der Grünen in Hamburg per einstimmigem Beschluss an die Bürgerschaft, den Senat und den Bund appelliert, sich für eine Förderung von Steckersolaranlagen und einen Abbau von Hürden einzusetzen.

Seit gut sechs Monaten engagiert sich der Verein „Lokale Energiewende SoliSolar Hamburg e. V.“ aus Eimsbüttel für die Verbreitung von Steckersolargeräten, den sogenannten Balkonkraftwerken. Inzwischen ist die von SoliSolar initiierte Sammelbestellung auf hunderte Balkonkraftwerke gewachsen. Dies zeigt, wie viele Hamburger:innen sich für eine Energiewende von unten engagieren wollen, indem sie auf ihrem Balkon, an der Fassade oder auf dem Dach eines der kleinen Sonnenkraftwerke mit einer zulässigen Maximalleistung von 600 Watt installieren.

In diesen sechs Monaten hat sich in zahlreichen Zuschriften aber auch gezeigt, welche großen Hürden die Bürger:innen dabei mitunter überwinden müssen. Dabei strebt die Ampelkoalition einen Ausbau der Photovoltaik von 5,3 GW im Jahr 2021 auf 22 GW im Jahr 2026 an, und gerade diese PV-Kleinstanlagen könnten ganz neue Flächen in der Stadt erschließen, wenn bürokratische und rechtliche Hürden abgebaut würden. Dies fordert auch der Deutsche Bundestag (Drucksache 20/3743): „Es ist zu begrüßen und zu fördern, dass Bürgerinnen und Bürger sich auch in Mietswohnungen niederschwellig an der Energiewende beteiligen können.“

 

Anfang Oktober übergab der Verein daher der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina eine Zusammenstellung rechtlicher Hürden. Auf der diesjährigen Herbstkonferenz der Justizminister:innen sprachen sich diese nun für eine Absenkung der rechtlichen Hürden aus, um die Energiewende auch dezentral über Mini-PV-Anlagen voranzutreiben und baten den Bundesminister der Justiz, einen Vorschlag zur Erweiterung des Katalogs der privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB, auf deren Gestattung die Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch haben, vorzulegen, der die Errichtung von steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlagen erfasst.

Der Eimsbüttler Kreisvorstand der GRÜNEN hat kürzlich einen Antrag auf der Landesmitgliederversammlung (LMV) eingebracht, der an alle politischen Ebenen appelliert, diese Hürden (inkl. Abwägungen im Denkmalschutz) für den Ausbau regenerativer Energieerzeugung durch Solarenergie auf privaten Flächen wie Balkons oder Terrassen abzubauen, einen fördernden Rechtsrahmen zu schaffen und darüber hinaus eine niedrigschwellige finanzielle Förderung vom Steckersolaranlagen einzuführen. Am 19. November hat die LMV diesen Antrag einstimmig angenommen.

Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch viele Kommunen sind schon weiter als Hamburg. Sie haben im Gegensatz zu Hamburg eine finanzielle Förderung von Balkonkraftwerken eingeführt. Hamburg sollte nicht das bundesweite Schlusslicht im Ausbau der Photovoltaik (PV) bleiben, erst recht nicht unter den Stadtstaaten. Balkonkraftwerke sind ein niedrigschwelliges und schnell umsetzbares Instrument der Energiewende. Insbesondere auch für Menschen mit begrenzten finanziellen und räumlichen Möglichkeiten ist dies oft der einzige Weg für eine aktive Beteiligung. Dieses zusätzliche Flächenpotential für PV kann nur auf diese Weise erschlossen werden. Die sozial-ökologische Transformation muss nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen stattfinden.

Wir brauchen deshalb auch für Hamburg eine finanzielle Förderung.

Foto: Dietmar Kuhlmann (Stellv. Fraktionsvorsitzender Grüne Eimsbüttel auf der LMV © Henning Angerer, Text: Volker Henkel

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