TVStud: Der Arbeitskampf studentisch Beschäftigter

10.01.24 –

Die Bewegung TVStud setzt sich für die Rechte von studentisch Beschäftigten ein. Im Fokus steht der Abschluss eines Tarifvertrags für Hilfskräfte und Tutor*innen. Dieser soll mehr Lohn, längere Vertragslaufzeiten, mehr Urlaub und Mitbestimmung in Personalräten garantieren. Sina Koriath, grüne Bürgerschaftsabgeordnete aus Eimsbüttel und Fachsprecherin für Wissenschaft und Hochschulpolitik, erläutert Hintergründe und Zusammenhänge.

Um einen solchen Tarifvertrag zu erkämpfen, haben Studierende und Beschäftigte der Hochschulen das Wintersemester 2023/2024 zum Streiksemester ausgerufen. Bundesweit gab es Aktionen an über 100 Standorten, an 80 Standorten wurde gestreikt. TVStud ist damit zu einer bundesweiten Bewegung angewachsen, die Vernetzung der regionalen Initiativen wie der TVStud Hamburg in den letzten Jahren hat sich für den Arbeitskampf ausgezahlt.

 

Die Initiative in Hamburg

Seit 2019 organisiert sich TVStud in Hamburg. Die Initiative wird unterstützt von den Studierendenausschüssen der Universität Hamburg, der TU Hamburg und der HAW und ist eng vernetzt mit der Initiative Mittelbau Hamburg. Im Vorfeld der Tarifverhandlungen im letzten Jahr hat TVStud Hamburg am bundesweiten Aktionstag am 20.11.2023 teilgenommen und am 4. Dezember alle (TV-L) Beschäftigten der Stadt Hamburg zum Warnstreik aufgerufen.

 

Ergebnis der Tarifverhandlungen 2024

Fünf Tage nach dem Warnstreik in Hamburg, in der Nacht zum 9. Dezember 2023, fand die Tarifrunde der Länder mit einer Einigung zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeber*innenverband Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ihren Abschluss. Darin finden sich auch erstmalig die Rechte studentisch Beschäftigter wieder, wenn auch weit unter den Erwartungen der TVStud. So haben sich die Tarifpartner auf eine schuldrechtliche Vereinbarung geeinigt. Diese schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte beinhaltet eine Mindestvertragslaufzeit (in der Regel für ein Jahr, Abweichungen nach oben und unten in begründeten Fällen), ein Mindeststundenentgelt für studentische Beschäftigte (ohne Abschluss) in Höhe von mind. 13,25 € ab Sommersemester 2024 und mindestens 13,98 € ab Sommersemester 2025 und die Integration der Situation der studentisch Beschäftigten in die nächste Tarifrunde.

 

Einschätzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen

Zu einem ist es als großer Erfolg der Bewegung zu verbuchen, dass die Situation der studentisch Beschäftigten überhaupt in die Tarifverhandlungen aufgenommen wurde. Vor allem der letzte Satz der Vereinbarung zeigt, dass dieses auch auf Langfristigkeit ausgelegt ist. Gleichzeitig steht eine schuldrechtliche Vereinbarung weit unter einem Tarifvertrag. So können Beschäftigte anders als bei einer tarifvertraglichen Regelung ihre Ansprüche nicht einklagen. Und auch die Inhalte der Vereinbarung sind detailliert zu betrachten. Die Einführung der Vertragslaufzeiten auf in der Regel ein Jahr steht zwar unter den Forderungen der TVStud von zwei Jahren, ist aber zum Status Quo eine deutliche Verbesserung. Auch Mindeststundenlöhne ohne Unterscheidung zwischen Ost und West wurden erstmalig festgelegt, auch wenn die vereinbarten Werte weit unter den Erwartungen der meisten Studierenden stehen.

Dennoch sind schon wichtige Meilensteine erreicht worden. Hierzu zählt vor allem die Mindestvertragszeit und die Zusage der Tarifpartner, die Verhandlungen der studentisch Beschäftigten in der nächsten Tarifrunde fortzuführen. Das Engagement und der motivierte Einsatz der Streikbewegung hat sich für bundesweit fast 400.000 studentische Beschäftigte bereits konkret ausgezahlt und wird vehement weiter fortgeführt.

 

Wie zahlen sich die Tarifverhandlungen für Hamburg aus?

Auch TVStud Hamburg forderte mehr, als die schuldrechtliche Vereinbarung als Ergebnis festhielt. Unter anderem 10,5 Prozent mehr Lohn und mindestens aber 500 Euro für alle Tarifbeschäftigten und zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit. Enttäuschend war aus Sicht von TVStud Hamburg jedoch nicht nur das Ergebnis der Verhandlungen, sondern auch deren Ablauf.

So war die Ernüchterung der Studierenden über das Votum von Finanzsenator Andreas Dressel gegen einen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte sehr groß. In einem Antrag vom 04.01.2023 hatte die Bürgerschaft den Senat aufgefordert sich u.a. „in der Tarifgemeinschaft der Länder weiterhin dafür einzusetzen, studentische Beschäftigte mit in den Tarifvertrag der Länder einzubeziehen“.

TVStud Hamburg erhofft sich nun auf Landesebene im Gespräch mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung bessere Verabredungen als in der schuldrechtliche Vereinbarung auf Bundesebene festgehalten. Dazu gehören z. B. höhere Löhne oder eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese Forderungen unterstütze ich als Fachsprecherin für Wissenschaft und Hochschulpolitik. Darüber hinaus liegt mir die Umsetzung von studentischen Parlamenten auch in Hamburg, ähnlich wie in meiner Studienstadt Berlin, am Herzen. Dieses werde ich während der verbleibenden Legislaturperiode nach meinen Möglichkeiten unterstützen.

Text: Sina Aylin Koriath

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