Durch den Bebauungsplan sollten auf den Grundstücken die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit drei viergeschossigen Baukörpern geschaffen werden. Gegenwärtig sind die Flächen als Parkanlage und Marktbereich festgesetzt.
Das Verfahren konnte bis heute nicht abgeschlossen werden, da eine Entscheidung des Stadtplanungsausschusses aus dem Jahr 2009 vorliegt, das Planverfahren zunächst nicht weiter betreiben zu wollen. Zum anderen liegt es auch daran, dass es seit einem erneuten Antrag der Eigentümerin im Jahr 2012 nicht gelungen ist, eine rechtssichere Vertragskonstellation zu finden, die dem Planungswunsch Rechnung trägt.
Details und Informationen zum Bebauungsplan
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