BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Eimsbüttel

Soziale Erhaltungsverordnung: Bezirk prüft weitere Gebiete

Soziale Erhaltungsverordnung für Eimsbüttel-Nord, Hoheluft-West und Stellingen –
Erste Schritte

Auf der Sitzung des Stadtplanungsausschusses gestern präsentierte das Bezirksamt erste Ergebnisse seiner Prüfung und legte neue Gebietsvorschläge vor.

Die GRÜNEN EImsbüttel begrüssen die Prüfungsergebnisse, die umfangreiche mögliche Gebieten für Soziale Erhaltensverordnungen umfassen.
Die spätere personelle Umsetzung der Verordnung ist durch den Bezirk sichergestellt.

Das politische Instrument "Soziale Erhaltungsverordnung" kann MieterInnen in einem ausgeiwesenen Gebiet vor Verdrängung schützen, wenn Mietpreissteigerungen und Verkäufe durch Modernisierung und Umwandlung in Eigentum drohen.

Was kann und darf die Gemeinde mit diesem Instrument steuern?
1. Aufteilung eines Zinshauses in Teileigentum, nach WEG
2. Bauliche Veränderungen: Modernisierung , Sanierung, Nutzungsänderungen, Rückbau
3. Verkauf eines Zinshauses / Vorkaufsrecht

Die Präsentation des Bezirksamtes mit den möglichen Gebieten

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