Speakers' Corner " §218 – Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren"

Datum:
25.09.2024
Uhrzeit:
19:00 - 20:30
Ort:
Kreisgeschäftsstelle, Methfesselstraße 38

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland seit 1871 in §218 des Strafgesetzbuches geregelt und daher grundsätzlich rechtswidrig. Deutschland ist für diesen Zustand bereits von den Vereinten Nationen gerügt worden. Seit die Expertenkomission der Bundesregierung eine Entkriminalisierung vorgeschlagen hat, kommt wieder Bewegung in die Debatte.

Lena Schwarzer lädt euch zum Austausch darüber ein, wo die rechtlichen Knackpunkte liegen und wie eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gestaltet werden könnte. Damit Frauen endlich selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden können und bei einem Abbruch auch gut versorgt sind.

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