
07.11.24 –
Das Grundgesetz regelt es eindeutig: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.” (Art. 21 Abs.2) Aber wie verläuft in Berlin gerade die Diskussion zum AfD-Verbot? – Unser Bundestagsabgeordneter Till Steffen erläutert die Hintergründe.
Alle wissen, etwas verändert sich. Und zwar nicht zum Guten. Es sind die Diskurse in der Politik, die immer rauer werden. Wir merken immer öfter auf, bei Medienmeldungen von verbalen Entgleisungen, schwierigen Regierungsbildungen oder scheinbar unversöhnlich gegenüberstehenden politischen Lagern. Die Stimmung in unserem Land ist heute eine andere. Und das ist kein Zufall. Das ist Kalkül.
Es ist erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung zeigt. Es sind die Angriffe auf Minderheiten, die Verbreitung von Desinformation und die Nähe zu Diktatoren. Diese Partei stellt eine Bedrohung für den gesellschaftlichen Frieden und unsere Demokratie dar.
Und die Wahlergebnisse der AfD steigen an. Sie ist in den meisten Landtagen und im Bundestag vertreten. In drei Bundesländern ist sie die zweitstärkste Fraktion. In Thüringen hat zum ersten Mal seit der Nazizeit mit der AfD eine rechtsextreme Partei eine Wahl gewonnen. Dort konnten wir bei der konstituierenden Sitzung beobachten, was passiert, wenn sie auch nur ein bisschen Macht in den Händen hält. Das Verfassungsgericht ist diesmal zwar eingeschritten. Aber mit der sogenannten Sperrminorität, die die AfD mit über einem Drittel der Mandate im Thüringer Landtag hat, wird sie Richterwahlen blockieren. Im Freistaat Thüringen werden in den kommenden Jahren viele Richterinnen und Richter in Rente gehen. Wenn die Einstellung neuer blockiert wird, wird ein erneutes Einschreiten des Verfassungsgerichts nach der nächsten Wahl vielleicht nicht mehr möglich sein.
Unser Grundgesetz sieht vor, dass ein Verfahren zur Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung initiiert werden muss. Die endgültige Entscheidung über ein Verbot trifft einzig und allein das Bundesverfassungsgericht. Ich bin davon überzeugt, dass die AfD die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt.
Nun gibt es einige Menschen, die an der Initiative zweifeln. Die einen sagen, man solle die AfD politisch stellen, anstatt sie zu verbieten. Allerdings schließen sich eine politische Auseinandersetzung mit der AfD und eine juristische Prüfung ihrer Verfassungskonformität nicht gegenseitig aus. Und die politische Auseinandersetzung findet bereits auf allen politischen Ebenen in diesem Land statt.
Andere sagen, die AfD kann sich bei einem Prüfverfahren als Opfer darstellen und würde damit gestärkt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie diese Strategie erneut nutzen wird. Allerdings ist es aufgrund dieser immer wiederkehrenden Strategie eher unwahrscheinlich, dass sich dadurch weitere Menschen für die AfD gewinnen lassen werden.
Aus der Initiative von Abgeordneten aus der Mitte des Parlaments ist bereits starker Zuspruch entstanden. Viele Abgeordnete setzen sich nun intensiver mit den Argumenten eines möglichen Prüfverfahrens auseinander. Selbst die Haltung von Friedrich Merz ist nicht grundsätzlich ablehnend.
Andere Fraktionen sind ebenso in Bewegung gekommen. Die FDP könnte unter Umständen dazu bereit sein, sich bei einer möglichen Abstimmung wenigstens zu enthalten. Die SPD zögert. Dort schaut man auf das neue Gutachten des Verfassungsschutzes. Dies wird ein wichtiger Meilenstein sein, dem Antrag auf Verfassungsprüfung der AfD eine Mehrheit im Bundestag zu verschaffen. Wenn die gesamte Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, wird das viele vom Einleiten eines Prüfverfahrens überzeugen. Die Veröffentlichung des Gutachtens wurde noch für dieses Jahr angekündigt.
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